Die Auftragserledigung durch die Firma Leiner dauerte zu lang; deswegen erhielt Frau Pinter keinen Handwerkerbonus mehr. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Karina Meister.
Frau Pinter hatte bei Leiner im April 2017 die Generalsanierung von Badezimmer und WC in Auftrag gegeben. Die Arbeiten hätten bis Ende Mai 2017 fertiggestellt sein sollen, wurden aber erst Anfang März 2018 abgeschlossen.
Heizung umgerüstet
Frau Pinter konnte deshalb keinen Handwerkerbonus mehr in Anspruch nehmen. Auf Rat des Verkäufers hatte sie zudem einen Badezimmerheizkörper mit Mischbetrieb (Strom und Fernwärme) einbauen lassen, der später – weil unzulässig – auf Warmwasserbetrieb umgerüstet werden musste. Die Installation eines Heizkörpers für Warmwasserbetrieb von vornherein wäre um 1.128,83 € billiger gekommen.
Leiner bot Nachlass
Leiner bot Frau Pinter wegen des verlorenen Handwerkerbonus 487 € Nachlass und kündigte auf unsere Intervention hin an, die 1.128,83 € vom noch offenen Kaufpreis abzuziehen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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