Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben einen Vergleich mit stromdiskont.at erzielt. Der Ökostromanbieter nimmt die Preiserhöhungen zurück und entschädigt betroffene Konsumenten.
Vorgeschichte: Erfolgreiche Klage gegen EVN
Im Herbst 2019 gab uns der Oberste Gerichtshof (OGH) Recht: Das Vorgehen der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) ist unzulässig. Die EVN hatte zuvor Tariferhöhungen ohne gesetzeskonforme Rechtsgrundlage durchgeführt. Im EVN: Energie-Preisanpassung - Konsumenten erhalten Gutschrift oder Geldersatz einigten wir uns mit dem Unternehmen. EVN-Kunden, die von der unrechtmäßigen Preiserhöhung betroffen waren, bekamen den Differenzbetrag per Überweisung oder Gutschrift zurück.
Einigung mit stromdiskont.at
Dieses Gerichtsurteil hat aber nicht nur Auswirkungen auf die EVN. Sie betrifft auch andere Energieanbieter, die vergleichbare unzulässige Preiserhöhungen durchgeführt haben. Deshalb haben wir jetzt auch mit der ENAMO Ökostrom GmbH eine Einigung erzielt. ENAMO liefert unter der Marke „stromdiskont.at“ österreichweit Ökostrom – und führte am 1. Jänner 2019 unzulässige Preiserhöhungen durch.
Gesetzwidrige Preisänderungsklausel
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von stromdiskont.at gab es bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel. Sie ermöglichte es dem Unternehmen, Tariferhöhungen ohne Obergrenzen durchzuführen. Eine solche Klausel hatte der OGH bei unserer Klage gegen die EVN als gesetzwidrig eingestuft. Deshalb forderten wir auch stromdiskont.at dazu auf, die Preiserhöhungen zurückzunehmen und die Konsumenten zu entschädigen.
Was bedeutet das für Konsumenten?
Sie sind als Kunde von stromdiskont.at davon betroffen? Dann bekommen Sie bereits bezahlte Preisaufschläge zurück. Abhängig von Ihrem Verbrauch erhalten Sie für das Jahr 2019 einen Pauschalbetrag zwischen 15 und 110 Euro – entweder als Gutschein oder per Banküberweisung. Den Gutschein finden Sie im Onlineportal von stromdiskont.at. Sie können ihn bis 30.04.2023 beim Partnerunternehmen e-tec electronic GmbH einlösen. Wenn Sie lieber den Geldbetrag zurückbekommen möchten, können Sie sich auf unserer Webseite Anmeldung zur Rückzahlung: VKI-Aktion bis 30. Juni 2020 kostenlos anmelden.
„Wir haben mit der ENAMO eine unkomplizierte und konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“
-Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI