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Geld + Recht

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Waren 2. Wahl - Gewährleistung bei verborgenem Mangel

Ich habe eine Jean mit derBezeichnung „2. Wahl“ gekauft. Schon nach drei Tagen zeigte sich ein Riß. Die Firma will nun keine Gewährleistung übernehmen. Begründung: Man habe ohnehin darauf hingewiesen, daß Fehler vorhanden sein können. Ist das wirklich korrekt?

Behörden - Besser als ihr Ruf


So bürgerfreundlich sind unsere Ämter
20 österreichische Bezirke mit je drei Ämtern im Test
Der lange Weg zur richtigen Auskunft

Überweisungen - Der Stempel auf dem Zahlschein

Ich habe meine Bank mit einer Überweisung beauftragt. Der Auftrag wurde aber nicht durchgeführt. Durch den Beleg mit dem Stempel hatte ich angenommen, daß der Auftrag o. k. geht. Kann ich mich darauf nicht verlassen?

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