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Geld + Recht

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Waren 2. Wahl - Gewährleistung bei verborgenem Mangel

Ich habe eine Jean mit derBezeichnung „2. Wahl“ gekauft. Schon nach drei Tagen zeigte sich ein Riß. Die Firma will nun keine Gewährleistung übernehmen. Begründung: Man habe ohnehin darauf hingewiesen, daß Fehler vorhanden sein können. Ist das wirklich korrekt?

Behörden - Besser als ihr Ruf


So bürgerfreundlich sind unsere Ämter
20 österreichische Bezirke mit je drei Ämtern im Test
Der lange Weg zur richtigen Auskunft

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