Im Gutachten sollten folgende Punkte enthalten sein:
- der Sachverhalt, wie er sich dem Anwalt darstellt
- die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes
- Stärken und Schwächen der beiden Positionen
- die Umstände, von denen der Prozessausgang abhängt (offene Fragen, Urkunden, Sachverständige ...)
- Einschätzung der Prozessaussichten
- grobe Kostenschätzung
Quelle: Ivo Greiter (Innsbruck) - Umgang mit Rechtsanwälten. 12 Regeln
So ein Gutachten ist aber für Laien selten nötig. Schließlich gehört es für den Anwalt zu den Grundpflichten, Sie umfassend über die Rechtslage zu informieren. Das Gutachten müssen Sie in jedem Fall selbst bezahlen, gleich wie der Prozess ausgeht. Es kann leicht einige zig-tausend Schilling kosten (vereinbaren Sie bei hohen Streitwerten einen Pauschalbetrag). - Ein Anwalt berichtete uns, er verrechne für ein etwa vier- bis fünfseitiges Rechtsgutachten den viel günstigeren Tarif einer Klage.