Österreichische Internetuser werden derzeit von Forderungsschreiben der deutschen Anwältin Katja Günther verunsichert. Wie Sie darauf richtig reagieren.
Deutsche Anwältin vertritt notorische Abzocker
Kennen Sie Katja Günther? Sie ist weder Model noch Schauspielerin noch Popstar. Trotzdem erhalten Sie beachtliche 149.000 Treffer, wenn Sie diesen Namen in eine Internet-Suchmaschine eingeben. Die meisten davon beziehen sich auf eine aus München stammende Anwältin. Der Grund für deren plötzliche, aber zugleich zweifelhafte Popularität ist, dass sie neuerdings Firmen wie Online Content Ltd, Online Service Ltd, Net Content Ltd, Vita Active und A&M Schmidtlein OHG vertritt. Und die sind einschlägig bekannt als notorische Abzocker, die nicht so leicht lockerlassen, wenn jemand irrtümlich in ihre Fänge geraten ist.
Versteckter Kostenhinweis
Mit nur scheinbar kostenlosen Online-Dienstleistungen wie z.B. Ahnenforschung, SMS-Versand, Lebenserwartungsprognosen, Intelligenztests, Gedichten, Computerspielen oder Routenplanern gehen diese Firmen nach wie vor auf Kundenfang. Auf die Kostenpflicht wird oftmals nur sehr klein gedruckt am unteren Seitenrand oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen. Hinzu kommt, dass diese Firmen nicht oder nicht in korrekter Form über das bei derartigen Verträgen bestehende Rücktrittsrecht informieren.
Daher ist für Konsumenten nicht immer sofort erkennbar, dass es sich um einen kostenpflichtigen, meist gleich für zwei Jahre gültigen Vertrag handelt, der hier per Mausklick zustande kommt. Kein Wunder, dass der Schock groß ist, wenn plötzlich eine Rechnung ins Haus flattert.
Formale Fehler als Rettungsanker
Die oben genannten von den Firmen begangenen formalen Fehler bei der Gestaltung ihrer Internetseiten bzw. beim Vertragsabschluss sind zugleich die Rettungsanker für betroffene Konsumenten. Sie genügen nämlich in der Regel als Begründung, um die gesetzlich festgeschriebene Rücktrittsfrist von sieben Werktagen auf drei Monate zu verlängern, und verschaffen ihnen ausreichend Zeit, um die Sache rückgängig zu machen.