Die in Lettland ansässige Firma vertreibt via Internet Schlankheitsmittel, Potenzpillen und anderes mehr und sorgt damit für Ärger.
Mehr als 350 Konsumentenbeschwerden sind binnen kurzer Zeit allein bei unserem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich eingegangen. „Wir kommen mit der Bearbeitung kaum nach“, sagt EVZ-Juristin Maria Semrad. Konsumentinnen und Konsumenten bekommen nicht bestellte Schlankheitsmittel, Potenzpillen und Bleichmittel für die Zähne zugeschickt und sollen dafür bezahlen. DentaSmile, Fatkiller, MaxMan, HorsePower+, LykoSmoke oder DragonSlimXtreme heißen die Produkte, die von der in Lettland ansässigen Aliaz Cooperation SIA vertrieben werden und den ahnungslosen Empfängern aus den Päckchen entgegenfallen.
Ein Klick genügt, Mahnung folgt
Manchmal hatten Verbraucher auf Facebook die Werbung für ein Wimpernserum oder für Fatkiller angeklickt, allerdings ohne persönliche Daten bekanntzugeben. Dennoch kam es zur Zustellung von Waren und Rechnungen. Andere hatten ihre Daten lediglich eingeben, um Produktpreise in Erfahrung zu bringen. Trotzdem wurde gleich geliefert. Einige Konsumenten hatten tatsächlich bei der Firma Waren bestellt. Auch hier gibt es Probleme. Das Unternehmen geht nämlich von einem Abo aus und schickt die einmalig bestellte Ware monatlich zu. In allen Fällen fordert die Firma den Kaufpreis für nicht bestellte Lieferungen. Forderungen werden nur dann ausgebucht, wenn die Ware retourniert wird, so die Firma.
Wird nicht gezahlt, mahnt das Inkassobüro Alektum GmbH. Die Aliaz Cooperation SIA tritt nicht nur in Österreich unangenehm in Erscheinung, sondern auch in Deutschland, Belgien, Schweden, Norwegen, Finnland und den Niederlanden. Zum Zeitpunkt unserer Recherche waren bei den Europäischen Verbraucherzentren dieser Länder bereits über 1.600 Beschwerden zu Aliaz anhängig. Das EVZ Österreich hat nunmehr die europäische Behördenkooperation eingeschaltet. Sie soll helfen, die grenzüberschreitenden Übertretungen zu stoppen.
Muss ich die Ware zurückschicken?
Viele Verbraucher, die gar keine Bestellung getätigt haben, schicken die Pakete nach Lettland zurück und zahlen hohe Portokosten. Das ist nicht notwendig, sagt Maria Semrad: „Wenn jemand eine Ware, die er nicht bestellt hat, zugesandt bekommt, kann er damit machen, was er möchte. Es besteht keinerlei Verpflichtung, derartige Produkte zu verwahren oder zurückzuschicken. Man kann sie auch einfach entsorgen“, so die EVZ-Juristin.
Wie erwähnt, werden Verbraucher oft über Inserate auf Facebook auf die Produkte der Firma aufmerksam. Viele klicken die Werbung an, weil sie wissen wollen, was dahintersteckt und wie viel das kostet. Die Interessenten werden dann aufgefordert, ihre persönlichen Daten anzugeben. Danach würden sie die Preise einsehen können, heißt es. Wer dann aussteigt, ohne eine Bestellung zu tätigen, bekommt die Ware dennoch samt Rechnung zugeschickt. Zudem wird behauptet, dass der Kunde ein Abo abgeschlossen habe, das weitere Zusendungen vorsehe.