Nicht bei jeder Mahnung ist gleich Feuer am Dach. Lesen Sie, worauf es bei Zahlungsforderungen ankommt.
Wann muss eine Rechnung eigentlich bezahlt werden?
Im Prinzip kommt es darauf an, was (etwa im Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen) vereinbart wurde oder auch gesetzlich geregelt ist. Die Fälligstellung erfolgt üblicherweise durch Übermittlung einer Rechnung. Ist eine Zahlungsfrist angegeben, bedeutet das, dass der geforderte Betrag spätestens am Tag der Fälligkeit zu überweisen ist. Ist keine Zahlungsfrist angegeben (oder der Vermerk "Zahlung sofort"), so ist die Zahlung jedenfalls ohne wesentliche Verzögerung zu leisten. Genau geregelt ist das nicht. In der Praxis werden darunter wenige Tage bis längstens eine Woche zu verstehen sein.
Muss ein Unternehmen mich an eine offene Forderung erinnern?
Nein. Eine Zahlungserinnerung ist in aller Regel ein Entgegenkommen einer Firma. Theoretisch könnte eine offene Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist auch sofort eingeklagt werden. Das ist allerdings eine Vorgangsweise, die auch aus Sicht des Unternehmens nicht wirklich attraktiv ist. Es gibt auch keine Verpflichtung, dass ein Schuldner bezüglich des Einschaltens eines Anwalts oder eines Inkassobüros zur Betreibung einer offenen Forderung vorgewarnt werden muss. Eine besondere Formvorschrift für Mahnungen gibt es ebenso wenig. Eine Mahnung kann per Post, E-Mail oder SMS zugestellt werden und theoretisch auch mündlich (also etwa telefonisch) erfolgen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, für Versicherungsverträge! Hier gibt es für Versicherungsunternehmen sogar eine gesetzliche Pflicht. Bei bestehenden Verträgen ist eine "qualifizierte" (gemeint ist damit eingeschriebene) Mahnung vorgeschrieben, die eine Fristsetzung von mindestens zwei Wochen enthält und über die Folgen der Nichtzahlung (Verlust des Versicherungsschutzes) aufklärt. Wird beim Neuabschluss einer Versicherung die Prämie nicht fristgerecht bezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und der Vertrag kommt gar nicht erst zustande. Auch vor der Einstellung von Dienstleistungen wegen Zahlungsverzugs müssen Sie gemahnt werden – das gilt etwa vor der Sperre von Handy, Internet oder der Versorgung mit Energie.
Dieser Artikel wurde aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014 – 2020) gefördert.