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Lebensgemeinschaften - Heiraten oder schenken

Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht! Selbst dann nicht, wenn keine Verwandten des verstorbenen Partners vorhanden sind.

Susanne hat Jahrzehnte mit ihrem Freund Herbert in trauter Zweisamkeit ohne Trauschein zusammengelebt. Da sie beide kinderlos waren und auch sonst keine Verwandten besaßen, hatten sie es für überflüssig gehalten, ihren Nachlass zu regeln. Es schien ihnen klar, dass der überbleibende Partner automatisch der Erbe des Verstorbenen war.

Das Erwachen für Susanne nach dem Tod ihres Lebensgefährten war bitter. Herbert hatte im Laufe seines Lebens eine erkleckliche Summe Geld angespart, doch Susanne ging leer aus: Das gesamte Vermögen fiel dem Staat anheim.

Welche Möglichkeiten hätte Herbert gehabt, seine Lebensgefährtin finanziell abzusichern?

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