Verläuft eine Trennung nicht friedlich, kommt es häufig zu (nicht körperlichen) einseitigen oder gegenseitigen Verletzungen der Betroffenen, die sich schnell hochschaukeln können. Entwickeln sich die Dinge unschön, ist es wichtig, solche Vorgänge zu dokumentieren, um sie eventuell bei einer streitigen Scheidung zu Ihren Gunsten einzusetzen.
Auskunftsverweigerung
Für die Bemessung des Ehegatten- und Kinderunterhalts ist die Kenntnis der Einkommenssituation des Gegenübers wichtig. Oftmals weigert sich daher die einkommensstärkere Person, diese Information herauszugeben oder ihre Aussagen mittels Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuererklärung zu belegen.
Prinzipiell haben Sie ein Anrecht auf diese Informationen. Erhalten Sie diese nicht oder haben Sie berechtigte Zweifel an der genannten Höhe, können Sie diese Informationen auch durch das Gericht anfordern lassen. Dieses kann nicht nur eine Aufforderung zur Herausgabe der Information aussprechen, es kann die Daten im Zweifelsfall auch vom Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt anfordern.
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