Eine Heirat ist immer auch damit verbunden, dass man füreinander einstehen und sich in schwierigen Zeiten unterstützen will. Das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers. Bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein ist der Gesetzgeber zwar weniger involviert, das Thema der gegenseitigen Unterstützung ist aber auch hier nicht minder relevant. Und es ist in jedem Fall wichtig, wenn es zum Beispiel gemeinsame Schulden für die Wohnung oder das Eigenheim gibt. Was aber sollte beachtet werden?
Die gesetzliche Erbfolge
Eine bevorrechtigte Erbfolge gibt es nur für Eheleute und eingetragene Partner:innen. Diese erben jedoch nicht automatisch alles. Sofern erbberechtigte Kinder vorhanden sind, erhalten diese 2/3 der Verlassenschaft, 1/3 erhalten noch lebende Eltern. Der Partner:innen-Anteil kann also schnell um vieles kleiner werden. Immerhin erhalten Partner:innen als Vorausvermächtnis die bisherige gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung.
Lebensgefährt:innen kommen hingegen erst dann zum Zuge, wenn es keine per gesetzlicher oder per letztwilliger Verfügung eingesetzten Erbberechtigten gibt oder diese das Erbe nicht annehmen. Dies gilt aber nur dann, wenn die letzten drei Jahre gemeinsam mit der verstorbenen Person in einem gemeinsamen Haushalt gelebt wurden.
Lösungen schaffen
Sofern Sie mit diesen gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden sind, müssen Sie eine anderweitige Lösung mittels Testaments schaffen.
Beschränkung der Witwenpension
csalzmann, 18. Juli 2023, 13:07