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Ein Paar, das in einer überlegenden Pose mit einem Ehering in der Hand fotografiert wurde.
Schon vor der Hochzeit lohnt es sich, die bestehenden Versicherungen zu prüfen. So kann meist gemeinsam gespart werden. Bild: Krakenimages.com/Shutterstock

Heirat und Versicherungen: Gemeinsam optimieren

Jeder Mensch schließt Versicherungen ab. Viele machen sich nur dann bemerkbar, wenn die Prämie abgebucht wird. So wird oft übersehen, dass sich auch durch eine Heirat Änderungsbedarf beim Versicherungsschutz oder Einsparpotenzial bei den Polizzen ergibt.

Versicherungen sind ein Thema, das Sie nicht zwischen Hochzeit und Hochzeitsreise klären müssen, sondern sich schon im Vorhinein ansehen können. Oftmals ergeben sich Einsparungen, die umso mehr Freude machen, je früher sie sich in der Geldbörse bemerkbar machen.

Reiseversicherungen

Reisen Sie gerne? Dann haben Sie sich wahrscheinlich schon mit dem Thema Reiseversicherung beschäftigt. Im Reisebüro oder bei Reiseabschluss im Internet werden Sie jedes Mal gefragt, ob Sie Ihre Reise versichern möchten. Hierbei gibt es Leistungsunterschiede, die sich auch preislich bemerkbar machen: z.B. Gepäckversicherung, Auslands-Krankenversicherung, Stornoversicherung, Abbruchversicherung, Kosten der Reise, Abbruchgründe.

Jahresversicherung bei mehrfachen Reisen

Wenn Sie mehrfach im Jahr auf Urlaub fahren (nicht nur der große Jahresurlaub, sondern auch zwischendurch über das Wochenende) sollten Sie den Abschluss einer Jahresversicherung in Erwägung ziehen. Üblicherweise zahlt man bei Einzelreisen grob fünf Prozent des Reisepreises für den Versicherungsschutz. Addieren Sie also die Reisekosten des Jahres, nehmen hiervon fünf Prozent und vergleichen Sie dies mit der Jahresprämie.

Noch mehr können Sie sparen, wenn Sie als Paar eine gemeinsame Versicherung abschließen. Bei einer Jahresversicherung mit 5.000 Euro Deckelung, weltweiter Gültigkeit, Reisedauer bis 21 Tage und umfangreichem Versicherungsschutz bezahlen Sie als Paar bei einem günstigen Anbieter nur 265 Euro, während die Einzelversicherung 167 Euro kostet, bei zwei getrennten Versicherungen somit 334 Euro. Da lohnen sich der Vergleich und die Zusammenlegung von zwei bestehenden Versicherungen. Und nicht vergessen: Eine Erhöhung des Risikos (etwa durch die Geburt von Kindern) immer auch dem Versicherer anzeigen.

Informieren und vergleichen

Grundlegende Informationen bietet Ihnen unser KONSUMENT-Buch „Gut versichert“. Einen anbieterunabhängigen Vergleich von Versicherungen bieten Ihnen Portale wie durchblicker.at oder versicherungen.at.

Rechtsschutzversicherung

Auch wenn Sie selbst nicht den Streit suchen, kann es aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, sich gegen Klagen zu verteidigen oder berechtigte Ansprüche gegen einen Vertragspartner (Arbeitgeber, Hotel am Urlaubsort etc.) durchzusetzen. Anwälte verrechnen oft ein Stundenhonorar ab 300 Euro. Da ist eine Rechtsschutzversicherung für rund 160 Euro Jahresprämie (je nach Leistungsumfang) durchaus empfehlenswert.

Eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie gemeinsam abschließen. Oftmals entstehen durch die zweite Person keine oder nur geringe Zusatzkosten. Und wenn Sie bereits eine oder zwei Rechtsschutzversicherungen haben? Prüfen Sie, ob die zweite Person mit in den Vertrag aufgenommen werden kann, bzw. kündigen Sie die Verträge und schließen Sie einen neuen ab.

Haushalts- und Eigenheimversicherung

Eine Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung ist eigentlich aus zwei Gründen nahezu Pflicht:

Wert des Hausrats: Auch in jungen Jahren und zu Beginn des Arbeitslebens sammeln sich schnell einige Werte in Form von Möbeln, Ausstattung, Computer, Handy etc. im Haushalt an. Ein Einbruch, Wasserschaden usw. richtet schnell höhere Schäden an, gegen die man sich absichern sollte.

Haftpflichtversicherung: In Österreich ist eigentlich in jeder Haushalts- und zumeist auch Eigenheimversicherung eine Haftpflichtversicherung inkludiert. Und dies ist eine in jedem Fall empfehlenswerte Versicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn Sie jemand anderen verletzen oder sein Gut zerstören.

Höhere Beitragsgrenzen berücksichtigen

Natürlich rechnen Sie nicht damit, aber oftmals genügt es, wenn man unaufmerksam mit dem Fahrrad, Elektroroller etc. eine ältere Person anfährt. Durch die Heirat bzw. zumeist schon vorher durch das Zusammenziehen ändern sich beide genannten Bereiche der Haushaltsversicherung: Der Wert des Hausrats steigt, sodass möglicherweise die Betragsgrenzen erhöht werden müssen. Und die zweite Person benötigt ebenfalls einen Haftpflichtschutz!

Prüfen Sie die Haushaltsversicherung des (künftigen) Familienwohnsitzes bzgl. der Betragsgrenzen und der Mitversicherung von Mitbewohnern bzw. Ehegatten. Eine Änderung, auch später beim Familiennamen, sollte dem Versicherer so früh wie möglich mitgeteilt werden. Und wenn Sie schon einmal mit der Prüfung beschäftigt sind: Prüfen Sie die Betragsgrenze der Haftpflichtversicherung. Da Sie die Höhe zukünftiger Schäden kaum abschätzen können sollte die Betragsgrenze möglichst hoch gewählt werden. Der zusätzliche Jahresbeitrag ist in der Regel sehr gering.

Haftpflichtversicherung

Sofern Sie in Ihrer Hausrats- oder Eigenheim-Polizze (siehe oben) keine Haftpflichtversicherung inkludiert haben oder Ihr Versicherer nur kleine Betragsobergrenzen anbietet, ist der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung eine Alternative.

Bei durchblicker.at bzw. versicherungen.at können Sie einen einfachen Preisvergleich auch für separate Haftpflichtversicherungen durchführen. So kostet z.B. für einen Single eine Versicherung über 30 Millionen Euro bei dreijähriger Laufzeit und jährlicher Prämienzahlung nur 73 Euro im Jahr. Für das Paar bzw. die Familie bezahlen Sie beim gleichen Anbieter den gleichen Betrag.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der privaten (Zusatz-)Krankenversicherung um eine zusätzliche Versicherung, die z.B. zusätzliche Leistungen im Bereich stationärer Unterbringung, Zahnbehandlung, etc. abdeckt. Leistungen, die der Partner entweder ebenfalls versichert hat bzw. die für ihn interessant sein könnten.

Oftmals bieten die Versicherer für Familien- bzw. (Ehe-)Partner Gemeinschaftstarife an, das heißt, zu zweit bezahlen Sie weniger als das Doppelte. Fragen Sie hier Ihren Versicherer und lassen sich ein Angebot machen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ein (Ehe-)Partner kann in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mitversichert sein. Dies jedoch nur dann, wenn die Person:

  • nicht bereits von sich aus krankenversichert ist und
  • keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.

Dies vorausgesetzt, beginnt die Mitversicherung mit dem Tag der Eheschließung und gilt grundsätzlich unbefristet. Entfallen jedoch die genannten Voraussetzungen, so endet damit auch die Mitversicherung. Zusätzlich endet sie auch bei Scheidung, die der Gesundheitskasse mitgeteilt werden muss.

Bei Beginn der Mitversicherung werden zwei Fälle unterschieden:

  • Die Ehe wurde der Gesundheitskasse bereits in der Vergangenheit mitgeteilt. Dann beginnt die Mitversicherung automatisch mit dem Tag, in dem die eigene Krankenversicherung des Partners endet.
  • Wurde die Ehe noch nicht mitgeteilt, so muss die Mitversicherung beantragt werden. Dafür benötigen Sie einerseits die Heiratsurkunde und andererseits ein Antragsformular, das Sie bei der ÖGK bekommen.

Tipp: Die Mitversicherung gibt es unter bestimmten Bedingungen auch für gemeinsam lebende Lebenspartner - das heißt, bereits vor Ehe oder Verpartnerung.

Kosten der Mitversicherung

Die Mitversicherung gibt es leider nicht umsonst. (Ehe-)Partner bezahlen einen Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage, wobei es hier Befreiungsgründe gibt. Dieses Geld wird von der Österreichischen Gesundheitskasse eingehoben. Obwohl diese für die Mitversicherten auch Leistungen erbringt, muss der Zusatzbeitrag über die Krankenanstaltenfinanzierung an den Bund abgeführt werden.

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