Rechtlich nicht bindend
Die Verlobung (gelegentlich auch als Verlöbnis bezeichnet) ist das gegenseitige Versprechen von zwei Menschen, einander zu heiraten. Rein rechtlich sind die Verlobten dadurch jedoch nicht gebunden, das heißt, sie müssen einander nicht heiraten.
Es kann also nicht auf Einlösung des Versprechens, die Heirat, geklagt werden, denn eine Verlobung kann auch wieder aufgelöst oder beendet werden. Der naheliegendste Grund ist die Heirat. Eine Verlobung kann aber auch weniger romantisch zu Ende gehen. Etwa durch einseitige Auflösung, Tod eines der beiden Verlobten oder natürlich auch durch einen gemeinsamen Entschluss.
Wenn die Verlobung in die Brüche geht
Aber: Löst einer der beiden die Verlobung, so können dem anderen möglicherweise Ersatzansprüche für einen entstandenen Schaden zustehen. Dies natürlich nur dann, wenn die Ursache für das Lösen der Verlobung nicht bei ihm und seinem Verhalten zu suchen ist. Als Beispiele für mögliche Ersatzansprüche werden üblicherweise genannt:
- Die Rückgabe von Verlobungsgeschenken (Familienschmuck, Bilder, Verlobungsringe etc.). Das ist sogar gesetzlich in § 1247 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
- Kosten für die Vorbereitung der Hochzeitsfeier
- Kosten durch Anmietung einer künftigen gemeinsamen Wohnung
- Einkommensentgang durch Berufsaufgabe
Im Vergleich zur Ehe ist die Verlobung nicht sehr stark geregelt und die Partner sind nicht besonders abgesichert. In Corona-Zeiten stellt sich daher die Frage, ob nicht zumindest die standesamtliche Heirat eingegangen und das Hochzeitsfest später gefeiert werden sollte.
Premium
Weiterlesen mit KONSUMENT-Abo:
- 24-Stunden-Ticket
oder - Online-Flatrate
Zugriff auf alle Artikel und Testergebnisse schon ab 3,75 Euro/Monat
Jetzt weiterlesenBereits registriert? Hier anmelden.