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Vater Schuhe links, Mutters Schuhe rechts, zwischen den beiden Schuhen des kleinen Kindes geht ein Riss - Scheidung
Bild: Rachata Sinthopachakul/Shutterstock

Wir trennen uns - Aus und vorbei ...

Egal ob in Ehe, ohne Trauschein oder in eingetragener Partnerschaft lebend: Unser neues KONSUMENT-Buch begleitet alle Paare in einer Tren- nungsphase in rechtlichen und finanziellen Fragen.

Trennung Scheidung (Foto: siam.pukkato/Shutterstock)

Es besteht Einvernehmen, was ist zu tun?

Der Antrag auf Scheidung bzw. Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft wird von beiden Partnern gemeinsam beim Bezirksgericht (zumeist des gemeinsamen Wohnsitzes) eingereicht. Das ist möglich, wenn die Partner seit zumindest einem halben Jahr aus beider Sicht getrennt sind (das muss nicht heißen, dass sie getrennt leben) und die Ehe nach ihrer Aussage unheilbar zerrüttet ist. Der Antrag kann schriftlich erfolgen. Es ist auch möglich, den Antrag am Amtstag des Bezirksgerichts zu Protokoll zu geben.

Was bedeutet Zerrüttung der Ehe?

Was bedeutet Entfremdung oder Zerrüttung der Ehe? Auch ohne Verfehlungen eines Partners kann es zu einer Entfremdung zwischen den Partner kommen. Ein Beispiel wäre die unterschiedliche persönliche Entwicklung und Interessenslage, wenn einer der Partner etwa „Karriere macht“ und immer stärker auf berufliche Themen fokussiert ist und eine gemein­same Lebenswelt verloren geht. Auch aus einer solchen Entfremdung kann eine Zerrüttung der Ehe/Partnerschaft entstehen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nach sechs Monaten der Zerrüttung möglich, ein einseitiger Scheidungsantrag nach drei Jahren Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.

Was bedeutet "Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft"?

Die Scheidung kann von jedem der Partner ohne Zustimmung des anderen beantragt werden, wenn die häusliche Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren aufgehoben ist. Die Ehe gilt dann als unheilbar zerrüttet. Unter häuslicher Gemeinschaft versteht der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung vor allem eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft setzt nicht voraus, dass die Eheleute auch getrennt leben, auch das Leben in einer Wohnung ist möglich.

Maßgeblich ist jedoch, dass jeder für sich wirtschaftet, keiner für den anderen einkauft oder kocht, nicht die Wäsche wäscht oder bügelt etc. Auch die Freizeit und Urlaube werden getrennt verbracht. Zusätzlich ist Voraussetzung, dass zumindest bei einem der Partner der Ehewillen fehlt und dies dem anderen auch gesagt wurde.

Braucht man einen Anwalt?

Braucht man einen Anwalt?

Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung ist das vor Gericht nicht nötig. Insbesondere, wenn es um hohe Vermögenswerte, Unklarheiten bei Unterhalt oder Obsorge sowie bei Auswirkungen auf ein gemeinsam betriebenes Unternehmen geht, kann es aber sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, auch wenn man untereinander schon ein Einvernehmen hergestellt hat.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten fallen für beide Antragsteller gemeinsam an. Sie sind dem Gericht gegenüber auch beide zur Zahlung verpflichtet. Für den Scheidungsantrag fallen 293 Euro an, die Gebühr für die Verhandlung steht ebenfalls mit 293 Euro zu Buche. Für die Übertragung von Eigentum oder Rechten fallen weitere 146 Euro an, dazu kommen je nach Bedarf noch Dolmetsch- und Anwaltskosten. Wer von den Trennungswilligen was bezahlt, ist letztlich deren Entscheidung.

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