Worum geht es? Viele ältere Kreditverträge enthalten Klauseln, die den Banken gewisse Gestaltungsmöglichkeiten für die Anpassung des Zinssatzes an den Geldmarkt einräumten. Praktische Auswirkung: Banken haben die Kreditzinsen rasch erhöht, aber langsam – manchmal überhaupt nicht – gesenkt. Gegen diese Klauseln haben wir eine Verbandsklage geführt, ein Gerichtsurteil stellte bereits 1995 fest, dass sie gesetzwidrig sind. Nach einer Änderung des Konsumentenschutzgesetzes verwenden die Geldinstitute seit 1. 3. 1997 präzisere, gesetzeskonforme Klauseln. Fest steht jedenfalls: Rückwirkend betrachtet haben Banken bei vielen Krediten zu viel kassiert.
Um welche Summen geht es? In uns vorliegenden typischen Fällen stünden Kreditnehmern je nach Kreditsumme und Laufzeit Beträge zwischen 10.000 und 20.000 Schilling zu. Bei größeren Kreditbeträgen kann die Summe auch deutlich höher sein.