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Zinsen auf dem Girokonto - Verhandlungssache

Ich habe von meiner Bank die Mitteilung erhalten, dass wegen der allgemeinen Zinsenerhöhung die Zinsen meines Girokontos um 0,375 Prozent erhöht werden. Ist dies eine ausreichende Begründung? Auf den Kontoauszügen finde ich keinen Hinweis auf den Zinssatz.
Wir nehmen an, Sie meinen die Erhöhung des Zinssatzes für Überziehungen. Der muss nur im Kassensaal ausgehängt werden. Und der Kontoinhaber muss auf diesen Aushang hingewiesen werden, wenn sein Konto länger als drei Monate überzogen ist. Änderungen des Guthabenzinssatzes müssen Ihnen vor der Änderung bekannt gegegeben werden, der Hinweis auf dem Kontoauszug genügt. So steht es im Bankwesengesetz. Unser Tipp: Sowohl Guthaben- als auch Überziehungszinsen sind Verhandlungssache. Im Dezember 1999 lag die Bandbreite für Guthabenzinsen zwischen 0,13 und 1 Prozent, für Sollzinsen zwischen 8 und 13,75 Prozent. Seither ist das Zinsniveau gestiegen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass auch die Guthabenzinsen entsprechend steigen, wenn Ihre Sollzinsen angehoben werden.

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