"Ich ärgere mich immer wieder, wenn Banken ohne jede Benachrichtigung die Zinssätze zum Nachteil der Sparer reduzieren. Ist das überhaupt zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Klaus Schreiner, BSc.
Klaus Schreiner, BSc |
Der Zinssatz von täglich fälligen Sparbüchern ist an eine Zinsgleitklausel gebunden. Diese besagt, wann Zinsänderungen erfolgen müssen und welcher Referenzwert (z.B. EURIBOR) herangezogen wird. Die Zinssätze am täglich fälligen Sparbuch verändern sich somit nahezu parallel zum Referenzwert.
Anders bei gebundenen Fixzinsprodukten wie Kapitalsparbüchern oder Termingeldern. Hier wird bei Vertragsabschluss ein Zinssatz bis zum Laufzeitende fixiert. Eine zwischenzeitliche Zinsänderung ist nicht möglich. Nach dem Laufzeitende ist die Bank aber berechtigt, den Zinssatz an den Referenzzins für täglich fällige Spareinlagen anzupassen. Eine Informationspflicht der Bank zur Bekanntgabe von Zinsänderungen besteht nur insofern, als beim Nachtragen des Sparbuchs die Zinssatzänderungen erfasst sein müssen.
Mehr zum Thema finden Sie unter Sparzinsen - Geld und Finanzen Extra.
Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.