Geldinstitute mit Sitz in Österreich müssen von Gesetzes wegen einer Einlagensicherungsgesellschaft angehören. Diese entschädigt Sparer und Kontoinhaber im Fall einer Insolvenz. Allerdings ist die Entschädigung mit 20.000 Euro begrenzt. Achtung: Dieser Betrag gilt pro Kunde, nicht pro Einlage! Sie können also durch das Aufteilen auf mehrere Sparbücher keine höhere Absicherung erreichen. Wer sicher gehen will, sollte nicht mehr als insgesamt 20.000 Euro bei einem Institut angelegt haben – inklusive der zu erwartenden Zinsen.
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