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Einlagensicherung im EU-Ausland - Einheitliche Regelung

"Ich habe nach attraktiven Sparzinsen gesucht und bin auf eine chinesische Bank mit Sitz in Portugal gestoßen. Wie sieht es dort mit der Einlagensicherung aus?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Bernd Lausecker.

Bernd Lausecker (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Bernd Lausecker

Chinesische Bank mit Sitz in Portugal

Die Einlagensicherung in Portugal ist gemäß der EU-weit einheitlichen Regelung mit bis zu 100.000 Euro pro Person festgeschrieben. Allerdings haben sich die Staaten (so wie auch Österreich) aus der Haftung teilweise herausgeregelt, indem in der nationalen Umsetzung die Einlagensicherung auf die Banken bzw. deren Verbände übertragen wurde. Diese haben die Absicherung über Einlagensicherungsfonds zu gewährleisten.

Probleme bei den Einlagensicherungsfonds

Problem ist, dass diese Regelung je nach Umsetzung erst einige Jahre besteht. Die Einlagensicherungsfonds sind noch nicht durchgängig gefüllt. Inwieweit dieser Fonds dann genügend Mittel hat, um einen Zwischenfall auch ausgleichen zu können, können wir ad hoc nicht beurteilen. Ob der Staat einspringt, falls die Mittel des Fonds nicht ausreichen, ist nur schwer abschätzbar. Dass eine chinesische Bank mit Sitz in Portugal im Fall des Falles von Portugal „gerettet“ werden würde, sehen wir eher skeptisch.

Bitte beachten Sie auch, dass bei ausländischer Veranlagung keine automatische Abführung der KESt erfolgt. Diese Erträge müssen Sie selbst in einer Steuererklärung angeben, um Steuerhinterziehung zu vermeiden.

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