"Ich habe vor Jahren einen Privatkonkurs beantragt, habe aber mittlerweile alle Raten beglichen. Trotzdem scheint mein Name immer noch in der Warnliste der Banken auf. Kann ich den Eintrag löschen lassen?" - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Bernd Lausecker.
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Bernd Lausecker |
Bei einem Privatkonkurs richten sich die Löschfristen nach dem Erledigungs- bzw. Tilgungsdatum, wobei der Eintrag noch sieben Jahre danach bestehen bleibt. Das bedeutet: Wurde der Konkurs zum Beispiel am 15.12.2009 abgeschlossen, dürfte er ab 16.12.2016 nicht mehr aufscheinen (wobei es ein paar Tage dauern kann, bis alle Löschungen durchgeführt sind).