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Geldwechsel Exchange Hinweisschild
Bild: Andreas Krumwiede / Shutterstock.com

Geldwechsel bei Fremdbank - Erhöhte Prüferfordernisse

"In einer Bank-Austria-Filiale wollte ich unlängst einen 100-€-Schein wechseln. Dies wurde mir verwehrt. Die Bank führe aufgrund gesetzlicher Sorgfaltspflichten und der damit verbundenen aufwendigen Prüferfordernisse solche Kassentransaktionen nur noch für eigene Kunden durch, hieß es." - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Bernd Lausecker.

Bernd Lausecker (Bild: A. Thörisch/VKI)

Bernd
Lausecker

Nicht dazu verpflichtet

Banken sind tatsächlich nicht dazu verpflichtet, für Fremdkunden Geld zu wechseln. Dies wird nur von der Oesterreichischen Nationalbank gewährleistet. Praktikabel ist das freilich nicht, die Nationalbank hat nur vier Standorte in Österreich (Wien, Linz, Graz und Innsbruck).

Wenn Banken sich entscheiden, diesen Service nicht anzubieten, sagt das allerdings etwas über ihre Kundenorientierung aus. Die Begründung im geschilderten Fall ist vorgeschoben. Denn ein Geldwechsel in dieser Größenordnung ist von den erhöhten Prüferfordernissen (z.B. gemäß Geldwäschegesetz) eindeutig nicht betroffen.

Gesetzliches Zahlungsmittel

Wirklich vertrackt wird die Situation, wenn man den 100-€-Schein auch im Geschäft bei einem Einkauf nicht gewechselt bekommt. Euro-Banknoten sind zwar gesetzliches Zahlungsmittel und können an und für sich nicht abgelehnt werden. Bezahlen Sie jedoch einen kleinen Einkauf mit einem großen Geldschein, kann das Geschäft dessen Annahme verweigern. Die Ablehnung von großen Banknoten ist zwar nicht rechtens, eine Verweigerung wird jedoch nicht sanktioniert.

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