Flugtickets - Doppelt kassiert
Flugtickets lauten auf den Namen des Passagiers. Kann der den Flug nicht antreten, darf er seine Karte nicht etwa weitergeben, sondern sie verfällt. So ging es auch einem Konsumenten aus Wien, der für sich und seine Frau einen Hin- und Rückflug mit Lauda Air nach Lissabon gebucht hatte. Die Gemahlin konnte dann aber den Termin nicht wahrnehmen. Stattdessen sollte der Sohn mitkommen.
Reisebüro und Fluglinie lehnten dies unter Berufung auf eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen ab. Beim Hinflug war daher der Platz neben dem Passagier auch leer. Aber auf dem Rückflug war der gebuchte Platz besetzt. Die Fluglinie hatte den Platz weiterverkauft, weigerte sich aber, das dafür kassierte Geld herauszugeben. Das veranlasste uns, einen Musterprozess gegen die Fluglinie zu führen.
Ergebnis: Lauda Air zahlte, ehe noch Argumente vorgebracht werden konnten. So wurde ein Musterurteil vermieden. Passagiere, denen Ähnliches passiert, können sich an unsere Rechtsabteilung wenden.