Zum Inhalt

Männerhände halten vor einem Notebook Bankkarte und Smartphone für eine Überweisung
Bild: xyz/Adobe.Stock

Euro-Überweisungen neu: Wer bekommt mein Geld?

Gegen betrügerische oder fehlerhafte Euro-Überweisungen soll es in Zukunft mehr Schutz geben.

Banken müssen künftig vor der Freigabe kontrollieren, ob der Name des Empfängers und die Kontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. 

Neu ab Oktober 2025

Zahlende erhalten binnen Sekunden eine Information über das Ergebnis dieser Kontrolle („Match“, also „passt“, dann „Close Match“, „No Match“ oder „other“). Sichtbar wird das Ergebnis durch ein Ampelsystem – grün, gelb, rot. Dann muss man entscheiden, ob man das Geld überweisen möchte. Die Banken müssen die EU-Vorgaben ab Oktober umsetzen. 

Auch bei Überweisung am Bankschalter

Diese neue Kontrolle nennt sich Empfängerüberprüfung - der Fachausdruck: Verification of Payee (kurz: VOP). Sie betrifft den Euro, gilt in der gesamten EU und beruht auf der EU-Verordnung (EU 2024/886). Die Empfängerüberprüfung findet auch bei Überweisungen am Bankschalter statt. Sie kann zudem die Kontrolle von EU-Sanktionen unterstützen. Die neue Leistung soll keine zusätzlichen Gebühren kosten.

"Zahlungen an Onlineshops"

Portrait von Dr. Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI
Dr. Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI Bild: Konstantinoudi/VKI

"Vor allem bei Zahlungen an Onlineshops, bei denen man zum ersten Mal bestellt, sollte man sehr vorsichtig sein", sagt Dr. Joachim Kogelmann, Jurist in der VKI-Rechtsabteilung.

Wer haftet?

Gibt es keine Übereinstimmung, können Kund:innen die Überweisung trotzdem freigeben. Dr. Joachim Kogelmann, Jurist beim Verein für Konsumenteninformation: „So eine Überweisung wird dann durchgeführt. Der Überweisende übernimmt dann die Haftung für die Folgen. Die Bank würde nur haften, wenn ihre Prüfung fehlerhaft war“. Bei Unklarheiten sollten sich Konsument:innen beim Empfänger erkundigen. 

Händler ist nicht immer Kontoinhaber  

Bei Versandhändlern komme es zum Beispiel häufiger vor, dass der Name des Kontoinhabers nicht dem des Händlers entspricht. "Vor allem bei Zahlungen an Onlineshops, bei denen man zum ersten Mal bestellt, sollte man sehr vorsichtig sein", sagt Kogelmann. Ein wichtiges Ziel dieser Neuerung ist es, Betrügern die Arbeit zu erschweren.

Keine Prüfung für die Schweiz

Island, Liechtenstein und Norwegen haben länger Zeit für die Umsetzung. Großbritannien besitzt seit 2020 ein eigenes System. In der Schweiz ist derzeit keine Empfängerüberprüfung vorgesehen. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Bezahlen mit dem Smartphone BLOG

Bezahlen mit dem Smartphone

Wie haben Sie zuletzt Ihren Einkauf im Supermarkt bezahlt – bar oder mit Karte? Letztere müssen Sie in Zukunft gar nicht mehr beim ­Einkaufen dabeihaben. Stattdessen können Sie Ihre Debit- oder Kreditkarte einfach mit Ihrem Smartphone nutzen. Erfahren Sie hier, wie mobiles Bezahlen funktioniert.

Kostenlose Echtzeitüberweisung

Kostenlose Echtzeitüberweisung

Sie wollen jemandem dringend Geld überweisen? Bisher wurde der Betrag nur dann sofort auf das Konto
der Empfänger-Bank überwiesen, wenn sowohl Empfänger- als auch Zahlerbank dies anboten – meist
gegen eine Gebühr. Das hat sich geändert.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang