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Lärm - Baubehörde begutachtet kostenlos

Meine Mietwohnung ist so hellhörig, dass ich meinen Nachbarn sogar niesen höre. Offenbar ist die Zwischenwand ungeeignet. Kann ich dagegen etwas unternehmen?
In der Wiener .Bauordnung ist für Wände zwischen Wohnungen ein Schalldämmwert von mindestens 58 Dezibel vorgeschrieben. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Die Dicke der Wand ist nicht geregelt. Sie haben die Möglichkeit, die Baubehörde einzuschalten. Dies ist für Sie kostenlos. Die Baubehörde begutachtet dann die Wand und führt vielleicht auch Probebohrungen oder Ähnliches durch. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Wand den geforderten Werten nicht entspricht, ergeht ein Auftrag an den Hauseigentümer, geeignete Schalldämmmaßnahmen durchzuführen. Falls die Hausinhabung dem nicht nachkommt, kann die Baubehörde dies auch auf dem Exekutionsweg durchsetzen. Eine weitere Möglichkeit wäre noch, neben der Baubehörde die Schlichtungsstelle einzuschalten und dort einen Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten einzubringen. In der Regel sollte aber die Baubehörde ausreichen.

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