Lärm - Baubehörde begutachtet kostenlos
Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?
"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.
"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
"Ich habe bei der Post von meinem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht. Nun verlangt sie eine Ausweiskopie, weil sie meine Identität nicht eindeutig feststellen kann. Darf sie das?"
"Ich wohne in der Nähe eines kleinen Flugplatzes, wo seit Kurzem auch Hubschrauberflüge stattfinden. Kann ich mich als Nachbar gegen diesen zusätzlichen Lärm wehren?"
"Ein Flügel meiner Wohnungstür hat sich gesenkt, das Schloss sperrt nicht mehr. Wer hat diese Reparatur zu zahlen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronika Schmidt.
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