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Scheinwerfer - Konsument 7/2000

Konto-Box:
Die PSK drängt zum beleglosen Konto

Im Trend zur Pauschalverrechnung von Girokonten hat die PSK nun die letzte Konsequenz gezogen: Seit April gibt es für Neukunden keine Einzelverrechnung mehr. Mit der Einführung der Kontobox wurden die Bedingungen vereinheitlicht, Altkunden können wählen, ob sie weiterhin Einzelverrechnung wünschen. Haben Sie sich einmal für die Kontobox entschieden, gibt es kein Zurück mehr – eine Klausel, die vielen PSK-Kunden sauer aufstößt.

Beleghafte Buchungen kosten

Egal, ob pauschal oder einzeln verrechnet wird, gilt nun das Prinzip: Beleglose Buchungen sind gratis, jede beleghafte Buchung kostet drei Schilling. Für Wenignutzer ist es wahrscheinlich besser, bei der Einzelverrechnung zu bleiben (solange es sie noch gibt). Bei Pauschalverrechnung wird die bisher kostenlose Überweisung mittels Erlagschein mit drei Schilling belastet, ebenso wie Scheckbehebungen. Wie bisher gratis sind Bankomatabhebungen, Telefon-Banking oder Daueraufträge. Aufgepasst: Die Pauschalgebühr ist zwar von 160 auf 140 Schilling pro Quartal gesunken, aber mit sieben Erlagscheinen binnen drei Monaten ist diese Preisreduktion bereits zunichte gemacht.

Ersparte Quartalsgebühr

Das große Zuckerl, das die Konto-Box schmackhaft machen soll, ist die Möglichkeit, sich die Quartalgebühr zu ersparen, wenn der durchschnittliche Kontostand im Quartal über 12.000 Schilling liegt. Eine Vergleichsrechnung zeigt, dass die ersparte Kontogebühr in etwa dem entspricht, was man für eine Einlage von 15.000 Schilling auf einem gut verzinsten Kapitalsparbuch bekäme. Das Umbuchen eines höheren Guthabens auf ein Sparbuch lohnt sich also nicht mehr. Die PSK will mit der Konto-Box ihre Kunden möglichst zum beleglosen Zahlungsverkehr animieren: Übrigens werden auch Schecks bald der Vergangenheit angehören, es werden künftig nur mehr Bankomatkarten ohne Scheck-Funktion ausgegeben. Mit dem Wegfall der Pauschalgebühr kann auch der Kunde spürbar von diesem Trend profitieren. Vorausgesetzt, er schafft den 12.000 Schilling-Durchschnitt. Kleinverdiener, die sich von ihrem Monatseinkommen nichts ersparen können, haben nichts davon. Aber die sind ja bei keiner Großbank besonders beliebt.
 

Mantis-Universal-Gartengerät:
Sieben Werkzeuge in einem

Sieben Geräte und nur ein Motor. Das Universal-Gartengerät des US-Herstellers Mantis verspricht „doppelte Leistung bei halbem Aufwand“. Das mag zwar nicht nachvollziehbar sein, dennoch scheint die Idee attraktiv: Ein handliches Gerät (es wiegt nur neun Kilogramm) mit Zweitaktmotor, das mit wenigen Handgriffen in ein anderes verwandelt werden kann: insgesamt sieben Funktionen kann es erfüllen, von der Rasenpflege (Vertikutieren, Kanten schneiden, Moos entfernen, nicht aber Mähen) über Jäten, Fräsen und Häufeln bis zum Hecken schneiden.

Einfache Bedienung

Die deutsche Stiftung Warentest hat das Gerät getestet: Der Zusammenbau des Gerätes verlief einigermaßen kompliziert. Danach aber erwies es sich als relativ leicht zu bedienen, auch der Austausch der Werkzeuge machte wenig Probleme. Besondere Stärken zeigt das Gerät bei der Rasenpflege – beim Lüften und beim Entfernen von Moos. Beeindruckend auch die kräftige Heckenschere, allerdings ist sie wegen des höheren Gewichts schwerer zu bedienen als die gewohnte Elektro-Heckenschere. Der Zweitaktmotor ist natürlich überhaupt problematisch: Er ist lauter und weniger umweltfreundlich als ein Elektromotor. Auch das Betanken ist lästig, weil ein spezielles Benzin-Öl-Gemisch erforderlich ist.

Nur für Vielnutzer

Das Universalgerät von Mantis ist nur im Direktvertrieb erhältlich (Tel. [01] 734 26 66-0), das Grundgerät (nur zum Fräsen) kostet 7340 Schilling, das Rasenpflegeset 9420 Schilling. Wegen des relativ hohen Preises sollte man sich den Kauf gut überlegen. Sinnvoll ist er nur, wenn man wirklich alle Funktionen häufig nutzt. Ist man ohnehin nur an ein oder zwei Funktionen interessiert, sind Einzelgeräte (mit Elektromotor) wohl eher zu empfehlen. Sie sind nicht nur billiger, sondern auch wartungs- und umweltfreundlicher.

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