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DHL-Logo in gelb und rot
Bild: DHL/Presse-Download

DHL/Wiggle-Bike: falsch deklariert - Zoll gefordert

Der Kunde soll für ein Rennrad eines englischen Händlers knapp 2.000 Euro Zoll nachzahlen. Wir konnten helfen.

Ein modernes Rad zu einem guten Preis. Das wär‘ doch was. Herr Körner kauft 2022 auf chainreactioncycles.com ein Rennrad um 3.800 Euro inklusive Versand („Sie sparen 420 Euro“). Der Rahmen besteht aus Carbon, der Preis ist üblich und der Verkäufer – die Wiggle Limited – sitzt in Portsmouth, GB. Die Website informiert, dass sämtliche Waren aus dem Vereinigten Königreich versendet werden. 

Falschen Zolltarif ausgewählt

2025, also drei Jahre später, erhält Körner Post von DHL. Es ist eine unerwartete Rechnung. Er soll Zölle von knapp 2.000 Euro nachzahlen. Die Zollbehörde habe DHL einen „Antidumpingzoll“ aufgebrummt, da das Fahrrad in Kambodscha montiert und von dort versendet wurde. Unser Anruf beim Zoll zeigt: Sowohl die Wiggle Limited als auch DHL dürften hier etwas falsch gemacht haben. Die errechnete und gezahlte Abgabe war zu gering, weil ein falscher Zolltarif ausgewählt worden war. Der Zoll hat den geschuldeten Differenzbetrag nacherhoben (Art 105 Abs 4 ZK).  

Bescheid für die Zoll-Nachforderung zum Rennrad
3800 Euro kostet das Rennrad, knapp 2000 Euro soll der Kunde Zoll nachzahlen. Dabei haben Händler und DHL den Fehler gemacht ... Bild: Kunde/VKI

DHL kennt man

Der Logistikkonzern erwirtschaftet 2024 84 Milliarden Euro Gesamtumsatz, davon 3,4 Mrd. Nettogewinn. Er ist bekannt als Sponsor für Rugby- und Formel-1, dann für Lohndumping, Steuer- und Abgabenbetrug, Subunternehmen, fiktive Arbeitsverträge, Big Brother Award (Kategorie Verbraucherschutz 2023) … aber auch für Schulungen von Flughafen-Teams für Katastrophen („Get Airports Ready for Disaster“) und Partnerschaft mit SOS-Kinderdörfern. Hier in diesem Fall versucht DHL eine Zollforderung auf den Kunden abzuwälzen. 

"Den Kunden nicht aufgeklärt"

Portrait von VKI-Mitarbeiter Elias Ulrich
Bild: VKI

Elias Ulrich, LL.M. (WU), Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum, hat den Fall betreut. Er stellt fest: „Der Händler hat den Kunden zu keinem Zeitpunkt über etwaige Zollgebühren aufgeklärt. Gleiches gilt für die Herkunft der Ware.“ 

Sowohl DHL als auch der Händler (Wiggle Limited) haben es versäumt, die eingeführte Ware den Antidumping-Vorschriften entsprechend beim Zoll anzumelden. Es besteht, so Ulrich, keine rechtliche Grundlage, die Nachverzollung auf den Verbraucher abzuwälzen. 

Ende gut, alles gut

DHL („Excellence. Simply delivered“) braucht lange, um die Sache zu klären, aber Ende gut, alles gut. „Nach interner Prüfung mit DHL GB, haben wir eine Stornierung der Rechnung veranlasst. In den nächsten Tagen wird eine Gutschrift übermittelt.“ 

Sollten Sie ...

... etwas Vergleichbares erlebt haben, können Sie sich an unsere VKI-Beratung wenden.

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