Sparers Freud ist Kreditnehmers Leid. Kaum verkünden die Medien eine Erhöhung der Zinsen, kommt auch schon ein Schreiben der Bank: „… sehen wir uns gezwungen, den Zinssatz Ihres Kredites um … zu erhöhen.“ Umgekehrt hat es früher nicht so gut funktioniert. Da mussten Kreditnehmer oft bitten und betteln, ehe ihr Zinssatz gesenkt wurde. Schon 1979 hatte der Gesetzgeber im Konsumentenschutzgesetz verlangt, dass Kredite nur nach objektiven und nicht vom Willen der Bank abhängigen Kriterien angepasst werden können. Im März 1997 wurden endlich die so genannten Zinsgleitklauseln gesetzlich eingeführt („Konsument“ 7/97).
Kredite - Gute Klauseln, schlechte Klauseln