Konsument 1/2000:
Gewinnspiel-Schmäh
Deutsches Recht
Vor einiger Zeit bekam ich eine solche Gewinnzusage. Als ich die Teilnahmebedingungen durchlas, fiel mir sofort der Satz „Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht“ auf. Nun frage ich mich, wie kann ein Gewinnspiel, welches in Österreich veranstaltet wird (auch der Firmensitz liegt in Österreich), deutschem Recht unterliegen? Das wäre so, als würde ich in Österreich wohnen und arbeiten, aber die anfallenden Steuern (Grundsteuer, Lohnsteuer usw.) in Deutschland zahlen.
Andreas Lasser
Hopfgarten
Die Frage, ob deutsches Recht gilt, wird in unseren Musterprozessen zu klären
sein.
Die Redaktion
Konsument 2/2000:
Auto-Rückruf
Bedauerlicher Einzelfall
Der von Ihnen angeführte Vorfall ist zweifellos bedenklich, und wir werden nachdrücklich auf die gewissenhafte Abwicklung von Rückrufaktionen hinweisen. Dennoch sind wir überzeugt, dass es sich dabei um einen bedauerlichen Einzelfall handelte.
Ford Motor Company
(Austria) GmbH
Salzburg