Zum Inhalt

Leserbriefe - Konsument 5/2000

Konsument 1/2000:
Gewinnspiel-Schmäh

Deutsches Recht

Vor einiger Zeit bekam ich eine solche Gewinnzusage. Als ich die Teilnahmebedingungen durchlas, fiel mir sofort der Satz „Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht“ auf. Nun frage ich mich, wie kann ein Gewinnspiel, welches in Österreich veranstaltet wird (auch der Firmensitz liegt in Österreich), deutschem Recht unterliegen? Das wäre so, als würde ich in Österreich wohnen und arbeiten, aber die anfallenden Steuern (Grundsteuer, Lohnsteuer usw.) in Deutschland zahlen.

Andreas Lasser
Hopfgarten

Die Frage, ob deutsches Recht gilt, wird in unseren Musterprozessen zu klären sein.
Die Redaktion

 

Konsument 2/2000:
Auto-Rückruf

Bedauerlicher Einzelfall

Der von Ihnen angeführte Vorfall ist zweifellos bedenklich, und wir werden nachdrücklich auf die gewissenhafte Abwicklung von Rückrufaktionen hinweisen. Dennoch sind wir überzeugt, dass es sich dabei um einen bedauerlichen Einzelfall handelte.

Ford Motor Company
(Austria) GmbH
Salzburg

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Kalte Progression: Mehr Geld im Börsel

Kalte Progression: Mehr Geld im Börsel

Lohnerhöhungen wurden von der kalten Progression teilweise aufgefressen. Das ändert sich ab 2023, ein Abfederungsmechanismus zieht der schleichenden Steuererhöhung die Zähne.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang