Zum Inhalt

Billige Produkte aus Nicht-EU-Ländern - Zusätzliche Steuer

Mit 1. Juli 2021 entfällt die Steuer-Freigrenze für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22 Euro. Bisher musste für Sendungen unter dieser Grenze keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.

Das ändert sich mit Anfang Juli. Dann ist grundsätzlich für jede importierte Sendung ab dem ersten Cent Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. So werden alle Online-Bestellungen gleich besteuert, egal woher die Produkte kommen.

Schutz der heimischen Wirtschaft

Denn auch der Kunde, der in Österreich oder einem anderen EU-Land einkauft, muss für die Ware Umsatzsteuer bezahlen. Durch die neue Regelung soll die heimische Wirtschaft geschützt werden. Das Finanzministerium verspricht sich davon – neben Mehreinnahmen – Fairness für den österreichischen Handel.

Waren aus Nicht-EU-Ländern waren durch diese Steuerfreigrenze gegenüber Waren aus der EU bevorzugt. Der Missbrauch der Einfuhrsteuerbefreiung führte zu einem unlauteren Wettbewerb. Gerade aus Asien würden auffällig oft Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet, heißt es aus dem Ministerium. Viele ausländische Online-Versandhändler nutzten demnach die Freigrenze für Mehrwertsteuerbetrug.

Durch die neue Regelung soll damit Schluss sein. Sie dürfte vor allem den Handel mit billigen Produkten aus China treffen. Detaillierte Informationen finden Sie auf FAQs zu den neuen E-Commerce Regelungen ab 1. Juli 2021.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Lebensmittel: "Billig war einmal"

Lebensmittel: "Billig war einmal"

Der Einkauf im Supermarkt ist einer der großen Inflationstreiber der vergangenen Monate. Im Billig-Segment kam es zu geschmalzenen Preiserhöhungen. Nun hat dieser Trend auch Bio-Produkte erfasst. - VKI-Experte Walter Hager im Interview.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang