Mit 1. September tritt die Steuerreform 2020 in Kraft. Dies geschieht diesmal nicht zum Jahreswechsel oder zum Tag des Inkrafttretens, sondern rückwirkend zum 1. Januar 2020. Zugleich sind die Arbeitgeber aufgefordert, eine sogenannte Aufrollung für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen. Das bedeutet eine Neuberechnung der Lohnsteuer für die vergangenen Monate seit dem Jahresbeginn. Ab dem September-Gehalt verringert sich die Höhe der steuerlichen Abzüge. Aber auch für die Monate Januar bis August 2020 ist mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen. - Die Reform im Detail:
1. Anpassung Steuertarif
In der zweiten Stufe des Steuertarifs wurde früher für den Einkommensanteil von 11.000 bis 18.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent gerechnet. Dieser sinkt jetzt auf 20 Prozent. Dies bedeutet für jeden mit einem Einkommen über 18.000 Euro im Jahr eine Steuerersparnis von 350 Euro ((18.000 – 11.000) * 0,05) im Jahr. Das sind rund 29 Euro im Monat. An Rückzahlung können Sie entsprechend mit dem achtfachen des Monatsbetrages rechnen.
In der höchsten Stufe ab einer Millionen Euro Jahreseinkommen wollte – so der ursprüngliche Plan – die Regierung den Einkommensteuersatz von 55 auf 50 Prozent senken. Darauf wird jetzt verzichtet.
2. Kinderbonus
Für jedes Kind, für das Sie Familienbeihilfe beziehen, erhalten Sie im September einen Kinderbonus von 360 Euro. Dieser ist wohl an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzlandes des Kindes gebunden („indexiert“). Für Kinder in der Schweiz gibt es also mehr, für Kinder aus ärmeren Ländern weniger Geld.