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Hände mit offener Brieftasche
Abfederung der kalten Progression: Beispiele zur steuerlichen Entlastung Bild: sebra / Shutterstock.com

Kalte Progression: Mehr Geld im Börsel

Lohnerhöhungen wurden von der kalten Progression teilweise aufgefressen. Das ändert sich ab 2023, ein Abfederungsmechanismus zieht der schleichenden Steuererhöhung die Zähne.

Viele Arbeitnehmer wissen ein Lied ­davon zu singen: Jährlich handeln ­Gewerkschaft und Unternehmer eine Kollektivvertragserhöhung aus. Doch auf dem Lohn- oder Gehaltszettel steht unterm Strich kaum mehr als im Jahr zuvor. Kalte Progression nennt sich das Phänomen, das die Erhöhungen auffrisst. Damit ist ab 2023 Schluss – ­zumindest weitgehend.

Endlich, nach vielen Jahren der Diskussionen, hat sich die Regierung dazu ­entschlossen, die kalte Progression zu entschärfen. Aber zunächst einmal: Was steckt hinter diesem Begriff und was zweigt diese von den Lohn- und Gehaltserhöhungen ab? Einfach gesagt, sind es die Steuern. Und das funktioniert so: Die Einkommensteuersätze sind gestaffelt, und zwar progressiv.

Steuerstufen und Inflation

Das heißt, dass Lohn- oder Gehaltsteile bis zu einem gewissen Wert gar nicht versteuert werden, für den darüberliegenden Teil fallen dann Steuern an, die in Stufen bis zum Höchststeuersatz von 55 Prozent steigen. Wenn nun die Lohn- und Gehaltsrunde mit einem Plus endet, rutschen Gehaltsteile vieler Arbeitnehmer auf die nächsthöhere Steuerstufe. Der Effekt: Lohn- und Gehaltserhöhungen schlagen sich netto nur gering nieder und gleichen die Teuerung nicht aus.

Gutes Geschäft für Staat

Die Steuer hat also einen mehr oder weniger großen Teil des Einkommenszuwachses abgeschöpft. Schlecht für die Arbeitnehmer, gut für den Staat. Denn der hat die höheren Steuern ­erhalten, und damit ist zusätzliches Geld ins Budget geflossen, ohne dass Steuern oder Abgaben angehoben werden mussten.

Wie sehr sich das für den Staat in den vergangenen Jahrzehnten ausgezahlt hat, zeigt folgender ­Vergleich: Während sich die gesamten Löhne und ­Gehälter seit 1990 verdoppelt haben, haben sich die Lohnsteuereinnahmen des Finanzministeriums verdreifacht. So gesehen ist es auch verständlich, dass sich Vorgängerregierungen stets geweigert hatten, an der kalten ­Progression zu rütteln.

Druck durch Teuerung

Die Energiekrise, die die Preise für Strom, Gas und Lebensmittel in die ­Höhe schnellen lässt, ließ der Regierung nun keine Wahl mehr. Die jüngsten Monatsinflationsraten von mehr als zehn Prozent machen der Bevölkerung nicht nur große Sorgen, sondern bringen viele Menschen an den Rand der Zahlungsfähigkeit. Jungen Familien, Alleinverdienerinnen etc. geht immer öfter vor Monatsende das Geld aus. Wenn dann noch die Lohn- und ­Gehaltsrunden nicht einmal die Teuerung aus­gleichen und die Steuer die ­Erhöhung auffrisst, wächst der Unmut in der Bevölkerung.

Im nächsten Jahr hätte dieser Effekt ­besonders viele Menschen in Österreich getroffen. Denn die Inflation hat Nachkriegsrekordstände erreicht. Die Oesterreichische Nationalbank rechnet für 2022 mit einer Teuerungsrate von 8,5 Prozent. Die Lohn- und Gehalts­forderungen der Gewerkschaften ­orientieren sich an der Inflation. Der Kollektivvertragsabschluss der Metaller hat z. B. ein Plus von 7,4 Prozent ­gebracht. Mit ­unveränderten Steuerstufen wären ­viele Arbeitnehmer auf die nächsthöhere Stufe gerutscht, netto wäre ihnen wenig bis nichts von der ­Erhöhung ­geblieben. Die Regierung musste also handeln.

Steuerstufen steigen in Relation zur Inflation

Mit 1. Jänner werden daher die Steuergrenzen angehoben, und zwar mit der Inflation, die die Regierung auf Basis von Daten der Statistik Austria für den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 erhoben hat. Das ergibt eine Inflationsrate von 5,2 Prozent. Um die niedrigsten Einkommen stärker zu entlasten, hat die Regierung beschlossen, die beiden untersten Steuerstufen um mehr als die errechnete Inflation zu erhöhen. Diese Stufen ­steigen 2023 um 6,3 Prozent.

Dafür werden die nächsthöheren Tarifgrenzen nur um zwei Drittel der Teuerungsrate angehoben – also um 3,47 Prozent – und die höchste Stufe gar nicht. Das verbleibende Drittel wird im kommenden Jahr für die beiden untersten Steuerstufen verwendet. Mit dem Satz von zwei ­Dritteln der Inflation ­werden außerdem Alleinverdienerabsetzbeträge sowie ­Familien- und Sozialleistungen angepasst. Die Arbeitnehmer werden mit dieser Entschärfung der kalten Progression laut Regierungsangaben im nächsten Jahr in Summe um 1,85 Milliarden Euro entlastet. Was mit dem Drittel in den Folgejahren ­passiert, ist noch offen.

Analyse durch Experten

Für 2023 stehen die Entlastungssätze und die Verwendung des einen Drittels weitgehend fest. Wie es dann ab 2024 weitergeht, ist noch unklar; dass die Entschärfung der kalten Progression bleibt, ist aber sicher.

Im Detail noch geklärt werden muss die Verwendung des Drittels der Einkommensteuer, das von mittleren und höheren Lohn- und Gehaltsbeziehern stammt und durch die Reform nicht abgegolten wird. Im Gesetz ist vorgesehen, dass zwei ­unabhängige wirtschaftswissenschaft­liche Forschungsinstitute einen Progressionsbericht erstellen. Darin sollen die Auswirkungen der Inflation auf die Einkommensteuer analysiert werden. Zudem soll ein Überblick über das ­genaue Volumen der noch zu verteilenden Entlastung von einem Drittel der Inflation erstellt werden.

Unser Fazit

Die Regierung hat mit dieser Reform die kalte Progression zu zwei Drittel abgeschafft, behält sich mit dem verbleibenden Drittel aber noch Spielraum für Budgetgestaltung vor. Walter Hager, Finanzexperte im VKI, findet das im Grunde sehr gut durchdacht. Die Regierung bleibt flexibel, weil sie von Jahr zu Jahr entscheiden kann, wohin das Geld aus dem verbleibenden Drittel der ­Einkommensteuer fließen soll.

Zusammen mit den Auswirkungen der ­öko­sozialen Steuerreform hält Hager die ­Entlastungen für „durchaus sehenswert“ (siehe Beispiele). Dies gelte auch vor dem ­Hintergrund, dass die Inflation sehr hoch sei und die Kollektivvertrags­abschlüsse dementsprechend hoch ausfallen sollten. Denn je höher die Teuerung, desto höher die Lohn- und Gehaltsabschlüsse und somit auch die schleichende Steuererhöhung durch die kalte Progression. Dieses Phänomen fällt aber jetzt weitgehend weg, da sich die Steuergrenzen (nahezu) im Ausmaß der Inflation verschieben.

Beispiele: Das bringen die Steuerentlastungen

Diese Beispiele veranschaulichen steuerliche Entlastungen aufgrund der Abfederung der ­kalten Progression. Einbezogen werden auch alle Lohnsteuersenkungen der ökosozialen Steuerreform.

Medianeinkommen Unselbstständige (Vollzeitbeschäftigte)*
3.171 Euro p. m. brutto
Lohnsteuer 2022: 434,47 Euro
Lohnsteuer 2023: 386,46 Euro
Steuerentlastung pro Monat: 48,01 Euro

Medianeinkommen Unselbstständige (alle)*:
2.161 Euro p. m. brutto
Monatliche Lohnsteuer 2022: 172,72 Euro
Monatliche Lohnsteuer 2023: 144,84 Euro
Steuerentlastung pro Monat: 27,88 Euro

Durchschnittseinkommen Pensionisten*
1.582 Euro p. m. brutto
Lohnsteuer 2022: 108,53 Euro
Lohnsteuer 2023: 90,31 Euro
Steuerentlastung pro Monat: 18,22 Euro

Quelle: Brutto-Netto Rechner 2022/2023 finanz.at/steuern/brutto-netto-rechner – bietet detaillierte Erhebung der persönlichen Entlastung hinsichtlich kalter Progression und Steuersenkungen.
*Quelle: Finanzministerium

Kalte Progression – Abfederung ab 2023

Kalte Progression – Abfederung ab 2023
Kalte Progression – Abfederung ab 2023 Bild: vki

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