Viele Arbeitnehmer wissen ein Lied davon zu singen: Jährlich handeln Gewerkschaft und Unternehmer eine Kollektivvertragserhöhung aus. Doch auf dem Lohn- oder Gehaltszettel steht unterm Strich kaum mehr als im Jahr zuvor. Kalte Progression nennt sich das Phänomen, das die Erhöhungen auffrisst. Damit ist ab 2023 Schluss – zumindest weitgehend.
Endlich, nach vielen Jahren der Diskussionen, hat sich die Regierung dazu entschlossen, die kalte Progression zu entschärfen. Aber zunächst einmal: Was steckt hinter diesem Begriff und was zweigt diese von den Lohn- und Gehaltserhöhungen ab? Einfach gesagt, sind es die Steuern. Und das funktioniert so: Die Einkommensteuersätze sind gestaffelt, und zwar progressiv.
Steuerstufen und Inflation
Das heißt, dass Lohn- oder Gehaltsteile bis zu einem gewissen Wert gar nicht versteuert werden, für den darüberliegenden Teil fallen dann Steuern an, die in Stufen bis zum Höchststeuersatz von 55 Prozent steigen. Wenn nun die Lohn- und Gehaltsrunde mit einem Plus endet, rutschen Gehaltsteile vieler Arbeitnehmer auf die nächsthöhere Steuerstufe. Der Effekt: Lohn- und Gehaltserhöhungen schlagen sich netto nur gering nieder und gleichen die Teuerung nicht aus.
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