Es passiert zwar selten, aber doch: Seit dem 2. Weltkrieg sind immerhin acht österreichische Banken Pleite gegangen. Damit vor allem die kleineren Anleger in so einem Fall nicht gänzlich um ihr Erspartes kommen, müssen alle Geldinstitute einer Einlagensicherungsgesellschaft angehören. Diese zahlt dann binnen drei Monaten auf Antrag des Einlegers Spar- und Kontoguthaben bis maximal 20.000 Euro (275.206 Schilling) aus. Was die Art und Weise betrifft, wie die Einlagensicherung in der Praxis umgesetzt wird, gibt es in Österreich zwei unterschiedliche Gangarten:
- Der Verband der Banken und Bankiers, dem unter anderen PSK, Bawag und CA angehören, regelt die Abfindung der Anleger so, dass der durch eine Bankeninsolvenz entstandene Schaden für die Kunden im Nachhinein begrenzt wird.
- Bei den so genannten dezentralen Sektoren Raiffeisen, Volksbanken und Sparkassen (zu denen auch die Bank Austria zählt) wird auf vorbeugende Institutssicherung gesetzt. Das heißt: Sollte ein Institut in Schieflage geraten, werden gemeinsame Anstrengungen des Sektors unternommen, um den „Ausreißer“ vor ernsteren Schwierigkeiten zu bewahren – schon um einen Imageschaden für die anderen Institute des Sektors zu vermeiden. Hier sollen Konkurssituationen von vornherein abgefangen werden, sodass die Einlagensicherung gar nicht erst zum Tragen kommen muss. Erleichtert wird dies dadurch, dass alle Institute eines dezentralen Sektors gleichartige EDV-Systeme, Kennzahlen und Produkte haben, was die Vergleichbarkeit erhöht. Daher kann Raiffeisen mit einer hundertprozentigen Absicherung werben, weil man hoffen darf, dass der Ernstfall nicht eintritt.