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Viele kleine Pfeile verdichten sich zu einem großen - Illustration für den Begriff Sammelaktion
Zu hohe Zinsen, zu wenig Leistung, ungesetzliche Gebühren - wir holen mit Sammelaktionen Ihr Geld zurück Bild: enciktepstudio/Shutterstock

Sammelaktionen: Universal Versand, Skipässe, BAWAG

Zu hohe Zinsen, zu wenig Leistung, ungesetzliche Gebühren. Wir holen für Sie Geld zurück. Machen Sie mit.

Immer wieder ziehen Unternehmen Kundinnen und Kunden mit gesetzwidrigen Tricks über den Tisch. Wir klagen oft und gewinnen im Schnitt 85 bis 90 Prozent unserer Pro­zesse. Aber was nützt es, wenn wir mit Tausenden Euro Gerichts- und Anwaltskosten für einen einzelnen Kunden seine zu viel ­bezahlten 300 Euro zurückbekommen? Was ist mit den Tausenden anderen Kunden dieses Unternehmens, die zu viel bezahlt ­haben?

Unrechtsgewinn behalten

Das Unternehmen könnte dann 50.000, 100.000 oder ein paar Millionen ­Euro an Einnahmen behalten. Unsere Rechtsordnung hat solche Fälle vergessen. Wir nicht. Hier setzen unsere Sammelaktionen an. Wir haben ein rechtskräftiges Urteil, verhandeln mit den Unternehmen und sammeln Betroffene. Das Ziel: Geld zurück für Sie.

13,8 Mio. Euro Rückzahlungen

Zur Erinnerung: Bei unseren Sammelaktionen 2021 zu zehn Energieanbietern und deren ungesetzlichen Preiserhöhungen gab es knapp 250.000 Betroffene, die mit unserer Hilfe Geld bekommen haben. Wir erstritten rund 13,8 Millionen Euro an Rückzahlungen. Das waren im Durchschnitt 55 Euro.

Hier unsere neuen Sammelaktionen:

 

Universalversand: zu hohe Zinsen beim Ratenkauf

Teilzahlung kann teuer sein – besonders teuer bei Universal Versand. Sind Sie betroffen? Kundinnen und Kunden, die bei Universal Versand einkaufen, können die Ware in monatlichen Raten abzahlen – Teilzahlung also. Kleine Brief­taschen tun sich mit dem Abstottern leichter; in Summe wird es aber teurer. Das Unternehmen verrechnete Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen – allerdings pro Monat. Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für Durchschnittskunden nicht erkennbar war.

21,7 Prozent Zinsen pro Jahr. 1,65 Prozent pro Monat entsprechen einem Zinssatz von 19,8 Prozent pro Jahr. Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergibt das einen Gesamtzinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr. Wir klagten diese Klausel im Kleingedruckten von Universal Versand. Der Oberste ­Gerichtshof (OGH) hob die Klausel auf.

Nur gesetzliche 4 Prozent

Nun liegt ­unse­rer Ansicht nach keine gültige Teilzahlungsvereinbarung vor. Universal Versand darf bei Ratenkäufen nur die gesetzlichen Zinsen von jährlich 4 Prozent verlangen. Die zu viel bezahlten Zinsen von 17,7 Prozent (Differenz zwischen 4 und 21,7 Prozent) muss Universal Versand an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten zurückerstatten.

Sind Sie oder Menschen in Ihrem Umkreis betroffen? Machen Sie mit bei unserer ­kostenlosen Sammelaktion und informieren Sie Familienmitglieder und Freunde. Wie viel eine Person zurückbekommen kann, hängt von der Höhe des Kaufpreises und der Laufzeit der Ratenzahlungen ab. Bei einem Kauf im Wert von beispielsweise 1.000 Euro mit einer Ratenvereinbarung über 3 Jahre macht der Rückzahlungsbetrag für zu viel gezahlte Zinsen ca. 260 Euro aus.

Voraussetzungen

Teilnehmen können alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die bis 30. September 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung bei Universal Versand abgeschlossen haben. Eine Anmeldung ist bis spätestens 30.4.2022 möglich. Die Aktion erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums. Wir vom VKI

  • prüfen, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme gegeben sind,
  • bündeln anspruchsberechtigte Fälle,
  • fordern gesammelt die Rückzahlung der zu viel bezahlten Zinsen von Universal Versand.

FAQ zur Universalversand-Sammelaktion

Universalversand-Sammelaktion: Anmeldung

BAWAG/Easybank: 150-Euro-Entgelt Todesfall

Was tut eine Bank, wenn sie mehr Geld verdienen muss? Sie schraubt an den Gebühren. Der letzte Seufzer kam nicht von den Verstorbenen, sondern von den Erben. Die easybank hatte ein „Abrechnungsentgelt Todesfall“ in Höhe von 150 Euro verrechnet, und es war nicht die einzige gesetzwidrige Gebühr im Kleingedruckten. Wir klagten die easybank (nunmehr BAWAG P.S.K.). Die Bank nahm es sportlich und ging bis zum Obersten Gerichtshof. Der aber zeigte die rote Karte und hob die Klauseln auf. Wir gehen davon aus, dass viele Kundinnen und Kunden betroffen sind. Auf der Basis des Urteils (5 Ob 15/20x, 22.10.2020) forderten wir Geld zurück. Nach längeren Verhandlungen konnten wir eine Lösung für Kunden der BAWAG P.S.K. und easybank erzielen. Die Bank wird folgende Entgelte zurückzahlen, die sie seit 1.7.2016 verrechnet hatte:

  • Entgelt für Rechtsfallbearbeitung 100 Euro
  • Abrechnungsentgelt Todesfall 150 Euro
  • Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte 8,12 Euro
  • Entgelt für grenzüberschreitende Kreditkartenzahlungen, die nicht in Euro oder außerhalb der EU erfolgt sind (soweit dieses bis 30.6.2020 verrechnet wurde).

Darüber hinaus erhalten BAWAG-Kunden mit einer ÖAMTC-MasterCard (Preise ab 1.1.2016 und später) Mahnspesen refundiert. Zusätzlich gibt es eine pauschale Abgeltung von 40 Euro. Diese Zahlung entschädigt für ein verrechnetes Karten- und/oder Barauszahlungsentgelt.

Stichtag 30.7.2020

Für die Gebühren- Rückzahlung ist eine Anmeldung auf ver braucherrecht.at erforderlich. Betroffen sind alle Kundinnen und Kunden, die bis zum 30.7.2020 ein Giro- und Onlinekonto hatten oder einen Verbraucherkredit ab­geschlossen bzw. eine Kreditkarte oder ein Wertpapier bei der BAWAG P.S.K. (oder easybank) erworben haben.

Ehemalige Kunden

Auch ehemalige Kunden, die die genannten Entgelte gezahlt haben, sowie Erben, die das „Abrechnungsentgelt Todesfall“ zahlen mussten, können sich anmelden.

Teilnahme bis 31.7.2022

Die Teilnahme an unserer VKI-Sammelaktion ist kostenlos und bis 31.7.2022 möglich. Die BAWAG wird sich die Rückzahlung leisten können. 2020 betrug der Nettogewinn der BAWAG Group 284 Mio. Euro, 2021 lag er bei 480 Mio. Euro.

Anmeldung BAWAG-Sammelaktion des VKI

Skisaisonkarten 2019/20

Zahlen, aber nicht fahren?

Kunden hatten für die volle Skisaison bezahlt, konnten ab Mitte März 2020 aber nicht mehr fahren – Lockdown. Gerichte haben mehrfach bestätigt: Kunden müssen für jenen Zeitraum, in dem das Skifahren nicht möglich war, von den Liftbetreibern das Geld anteilig zurückbekommen. Einer betroffenen Familie sprachen die Gerichte rund 330 Euro zu. Trotz dieser Urteile weigern sich zahlreiche Liftbetreiber, zu zahlen.

Recht muss Recht bleiben

Wir haben zu den Skisaisonkarten eine Sammelintervention organisiert und unterstützen Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hilfe erhalten Betroffene, die in der Saison 2019/2020 einen der folgenden Skipässe erworben hatten: Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol. Rund 7.000 Betroffene haben sich bisher zu dieser Sammelaktion angemeldet. Etwa 500 von ihnen haben insgesamt 50.000 Euro zurückbekommen (Zahlen von Anfang März).

Sammelaktion erweitert

Nun haben wir in einem zweiten Schritt unsere Sammelaktion um folgende Saisonkarten erweitert:

  • Montafon Brandnertal Card
  • Tirol Regio Card
  • Steiermark Joker
  • Ski Alpin Card
  • Ski Lungau
  • Ski Arlberg
  • SkiWelt Wilder Kaiser Brixental
  • KitzSki Jahreskarte

Der Anspruch auf Rückzahlung beträgt bei­spielsweise bei Ski Arlberg für einen Erwachsenen 236 Euro bzw. beim Steiermark Joker für einen Erwachsenen 216 Euro.

Machen Sie mit

Erzählen Sie in Ihrem Freundeskreis von unserer Aktion. Die Unterstützung durch den VKI ist kostenlos. Betroffene müssen sich bis spätestens 30.4.2022 auf verbraucherrecht.at regis­trieren.

Skisaisonkarten: FAQ zur Sammelaktion

Skisaisonkarten: Anmeldung zur Sammelaktion

Machen Sie mit

Portraitbild von Ulrike Wolf; Leiterin der Abteilung Sammelklagen im VKI
Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im VKI Bild: VKI

"Für manche sind es 20, 30 Euro, für andere dreistellige Beträge. Machen Sie mit und holen Sie sich zu viel gezahltes Geld zurück! In Zeiten steigender Preise lohnt es sich.“

Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der VKI-Sammelaktionen

Unsere Sammelaktionen

Abgeschlossen

  • Verbund: Unzulässige Preisänderung
  • Easy green energy: Unzulässige Preisänderung
  • Scottish Widows: Rücktritt von einer Lebensversicherung
  • AUA und Laudamotion: Rückzahlung von Tickets

Laufend

  • TÜV: Fehlerhafte Brustimplantate PIP
  • VW: Abgasbetrug

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