Es gehört zur Lebenserfahrung, dass Kinder nicht immer ruhig sitzen. Das muss ein Sitzmöbel aushalten.
Ein Kind kletterte auf einer Sitzgarnitur herum. Durch das plötzliche Aufschwingen eines klappbaren Elements wurde der Bub gegen die Wand geschleudert und erheblich verletzt. Mithilfe des VKI wurde der Hersteller aus dem Titel der Produkthaftung auf Schadenersatz geklagt. Begründung: Die Sitzbank entspricht nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen, wenn ein Kleinkind nicht auf die Sitzbank klettern kann, ohne dass der Klappmechanismus ausgelöst wird. Das Erstgericht bestätigte die Produkthaftung des Herstellers. Es ist allgemeine Lebenserfahrung, dass Kinder auf Möbelstücken, die zum Sitzen gedacht sind, gelegentlich auch herumklettern. Das muss ein Sitzmöbel aushalten. Der Hersteller hätte eine Hochklappsicherung oder Sicherungsverriegelung anbringen müssen. Der Erzeuger berief gegen das Urteil mit der Begründung, dass zur Frage der Sicherheitserwartung ein technischer Sachverständiger hätte beigezogen werden müssen. Doch die Berufung wurde abgewiesen. Die Frage, ob Kinder auf Sofas herumklettern, ist keine technische Frage, man braucht dazu keinen Sachverständigen. Der Richter kann hier auf seine allgemeine Lebenserfahrung zurückgreifen. Der Bub erhielt Schadenersatz.
LG ZRS Graz 8.5.2001, 6 R 110/01
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