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Service non stop - Konsument 08/2001

 

Reisen
Souvenirs, die tabu sind

 Muscheln, Taschen aus Reptilienleder, Schnitzereien aus Elfenbein oder Tropenholz sind beliebte Reisemitbringsel. Doch diese und andere Produkte tragen zum Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten bei. Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) stellt daher deren Handel unter strenge Kontrolle. Wird man bei der Einreise in Österreich mit einem solchen bedenklichen Souvenir aufgegriffen, können Strafen bis zu 500.000 Schilling verhängt werden. Daher besser vorher informieren, entweder durch die Broschüre „Schauen statt Kaufen“, zu bestellen bei WWF unter (01) 488 17-214, oder auf der Homepage des Umweltbundesamtes: www.ubavie.gv.at/umweltsituation/natur/konventionen/cites. Im Zweifelsfall lieber auf Schildpattkamm oder Korallenschmuck verzichten. Lebende Tiere und Pflanzen sollten als Urlaubsmitbringsel ohnehin tabu sein.

Gulet-Sammelklage
Erster Erfolg

 Vor einiger Zeit hat der Verein für Konsumenteninformation das Modell der „Sammelklage nach österreichischem Recht“ vorgestellt (siehe weitere Artikel: „Service non stop “ [Konsument 11/2000]). Derzeit führen wir einen Prozess gegen den Reiseveranstalter Gulet. Der beeinspruchte die Sammelklage als unrechtmäßig. Dies wurde vom Bezirkgericht für Handelssachen in Wien abgewiesen. Die Konstruktion ist laut Gericht rechtlich haltbar. Diese erste – positive – Entscheidung zeigt: Das Modell bewährt sich in der Praxis. In Fällen, in denen viele Konsumenten zu Schaden gekommen sind, wird dieses Rechtsinstrument helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kreditklauseln
Aufrundungsautomatik

Seit 1. März 1997 verwenden Geldinstitute bei Kreditverträgen nachvollziehbare Zinsgleitklauseln, das heißt: Die Zinsen müssen nach vorgegebenen Kriterien gesenkt oder angehoben werden. Viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: nämlich dann, wenn vorgesehen ist, dass bei jeder Zinsänderung auf den nächsten Achtelprozentpunkt aufgerundet wird. Damit kassiert die Bank bei einem Kredit über eine Million Schilling in zehn Jahren immerhin 100.000 Schilling mehr, als wenn korrekt („kaufmännisch“) gerundet würde. Wir halten diese Klauseln für gesetzwidrig und haben die Bank Austria mit Unterstützung des Justizministeriums auf Unterlassung geklagt. Wenn Sie eine solche Aufrundungsklausel in Ihrem Kreditvertrag finden: Weisen Sie Ihre Bank per eingeschriebenem Brief darauf hin, dass Sie sich hinsichtlich aller Kontoabschlüsse die rechtliche Prüfung und Rückforderung zu viel verlangter Zinsen ausdrücklich vorbehalten und dass Sie daher die Abrechnung der Bank ausdrücklich nicht anerkennen. Von P.S.K. und Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien gibt es Zusagen, trotz der Klauseln nicht in diesem Sinne zu rechnen.

Sonnenschutz
Heikle Substanzen

Verunsicherung hat eine Studie der Universität Zürich hervorgerufen: Substanzen, die schädliche UV-Strahlen blockieren und deswegen in vielen Sonnenschutzmitteln enthalten sind, zeigten im Tierversuch Wirkungen ähnlich dem weiblichen Geschlechtshormon Östrogen. Allerdings kommt der Körper beim Eincremen nur mit minimalen Mengen dieser hormonähnlichen Stoffe in Kontakt. Bestes Mittel gegen Verunsicherung: ausgiebige Sonnenbäder meiden! Da freut sich auch die Haut. Sie altert durch viel Sonne ja schneller. Kleinkindern schadet ein Sonnenbrand besonders. Farbige T-Shirts mit Ärmeln halten UV-Strahlen von der Haut ab.
 

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