Schlechtes Kundenservice - Viele sind unzufrieden
Studie von Accenture zeigt: Diskrepanz zwischen Selbstbild und Fremdbild.
Studie von Accenture zeigt: Diskrepanz zwischen Selbstbild und Fremdbild.
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Die Lebensversicherungen haben in den letzten Jahren nur geringe Erträge gebracht. Versprochen wurde seinerzeit viel mehr. Warum führen Sie hier keine Sammelklage durch?"
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Sind auch Investmentfonds auf einem Depot von der Einlagensicherung erfasst?"
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Leserreaktion zu Konsument 8/2007.
Leserreaktion zu Konsument 8/2007.
An die 300 Polizzen wurden überprüft - bei 87 Prozent besteht Änderungsbedarf - mehr als die Hälfte ist zu teuer
Was Sie wirklich brauchen
Auf Ausschlüsse achten
Selbstbehalt nicht sinnvoll
Fonds mit Aktien von Unternehmen in Indien, China, Brasilien, Thailand - Andere politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen als in Europa und den USA - Dem sehr hohen Risiko stehen nicht unbedingt ebenso hohe Renditechancen gegenüber
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ist ein Fax so zuverlässig wie ein eingeschriebener Brief?"
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe Kabelfernsehen mit Internet. Demnächst übersiedle ich und wollte den Anschluss kündigen. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist sechs Monate beträgt. Ich müßte also Gebühren zahlen, owohl ich gar nicht mehr dort wohne. Ist das Rechtens?
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Leserreaktion zu Konsument 8/2007.
Erfahrungen eines Lesers mit einer Versicherungsgesellschaft.
Leserreaktion zu Konsument 8/2007.
Leserreaktion zu Konsument 8/2007.
Bei Sparbüchern mit variabler Verzinsung dürfen Banken den Zinssatz nicht mehr willkürlich anpassen. Doch auch die neuen Klauseln haben Tücken.
Leserreaktion zu Konsument 8/2007.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Dragon Bauträger - Bauarbeiten nie beendet.
"Hätten Sie es gewusst?" - die "Konsument"-Frage: Sie haben bei einem Onlineshop Waren bestellt und auch bezahlt. Aber die Waren werden nicht geliefert und Sie wollen nun Ihr Geld zurück. Welcher Weg ist der sinnvollste?
Nach einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs gelten zwei weitere Klauseln in Mietverträgen als rechtswidrig.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: One - Defektes Handy ausgetauscht.
Attraktive Zinsen bei täglich fälligem Geld
Direktbanken bieten oft mehr als Filialbanken
Online bei gebundenen Sparformen kaum Vorteile
Gedanken eines Lesers über "Friends" of Merkur, Billa und Co.
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe einen Haarföhn einer namhaften Marke gekauft, aber er funktioniert nicht. Wo muss ich reklamieren, beim Händler oder direkt beim Hersteller?"
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Auf einer Website habe ich bei einem Intelligenztest mitgemacht. Habe ich ein Rücktrittsrecht, wenn ich den Test bereits durchgeführt habe?"
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Belgien. Persönliche Daten sollten auf keinen Fall leichtfertig weitergegeben werden.
… ist nicht selten teuer. Wie Sie einen guten Anwalt finden und worauf Sie im Gespräch mit ihm achten sollten.
Die aggressiven Keilermethoden der Firma Holidaydreams.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Frankreich. Die extra eingerichtete Schlichtungsstelle richtet nicht viel aus.
Überweisungen dauern noch immer zu lange
Online geht es nur etwas schneller
Missverständliche Valutierungspraxis der Banken
Die Überweisungsdauer ärgert viele Konsumenten. Ein Kommentar von "Konsument"-Redakteurin Veronika Kaiser.
Studie des Ministerium für Soziales und Konsumentenschutz bestätigt gravierende Nachteile.
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "In unserer Mietwohnung leiden wir unter der Lärmbelästigung mehrerer Nachbarn, auch während der Nachtstunden. Der Vermieter ist nicht bereit einzugreifen, er riet uns, bei Lärmbelästigung die Polizei zu rufen. Wie können wir uns Ruhe verschaffen?"
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe bei einer deutschen Apotheke im November 2005 Waren bestellt, erhalten und bezahlt. Nun habe ich eine Mahnung erhalten. Ich habe jedoch von damals keine Unterlagen mehr. Darf ein Unternehmer nach so langer Zeit überhaupt mahnen?"
Gesetzesänderung für Lebensversicherungsverträge ab 1. Jänner 2007.
Konsumenten werden durch sittenwidrige Klauseln in Kreditverträgen benachteiligt.
"Konsument"-Quizfrage: "Ärgerlich: Sie möchten zahlen, aber der Kellner kommt und kommt nicht. Was tun?"
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Mit angeblichen Gratisdiensten und allerlei interessanten Angeboten gehen Firmen im Internet auf Kundenfang. Von Kosten und einem Vertrag ist auf den ersten Blick oft nichts zu merken.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: