Bei Sparbüchern mit variabler Verzinsung dürfen Banken den Zinssatz nicht mehr willkürlich anpassen. Doch auch die neuen Klauseln haben Tücken.
Sparzinsen nicht nach Gutdünken anpassen
Wie so oft war es der Oberste Gerichtshof, der die Dinge ins Rollen brachte. Er erklärte die Praxis der Geldinstitute für rechtswidrig, Sparzinsen nach Gutdünken anzupassen. Wir hatten im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Konsumentenschutz ein Verfahren geführt und gewonnen.
Neue Klauseln für Sparer
So haben die Banken ab Jänner 2007 neue Bestimmungen zur Anpassung von Sparzinsen eingeführt. Doch auch die haben ihre Tücken. Zum einen wird oft mit der absoluten Veränderung des Wertes gerechnet: Die Zinsveränderung wird an einen Indikator wie den Euribor oder den Leitzinssatz gebunden, der Prozentsatz, um den dieser Indikator steigt oder fällt, wird 1 : 1 auf den Sparzinssatz umgelegt. Dadurch könnte es zu Minuszinsen kommen, wie folgendes Beispiel zeigt: Ein Sparbuch mit variablem Zinssatz wird aktuell mit 2 Prozent verzinst. Fällt der Indikator um 2,5 Prozentpunkte, käme es zu negativen Zinsen („Konsument“ 3/2007 hat berichtet).
Große Verwirrung
Das ist nicht das Einzige, was wir an den neuen Sparzinsenregeln kritisieren. Man hat den Eindruck, dass hier gezielt Verwirrung gestiftet werden soll. Im April erhielten Sparer der P.S.K. neue Allgemeine Sparbedingungen (ABES) zugeschickt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass man diesen Bedingungen zustimmt, wenn man nicht bis Ende Juli 2007 widerspricht. Noch etwas wurde den Sparern mitgeteilt: Ihre Sparbücher mit Bindefrist würden automatisch auf ein so genanntes P.S.K.-Bonussparbuch umgestellt, falls sie nicht bis Ende Juli auf ein anderes Sparprodukt umsteigen. Die bisherige Bindefrist würde aber weiter gelten (ausgenommen von dieser Regelung sind Kapital-, Prämien-, Nicki- und Führerscheinsparbücher).