Nicht vorgesehen
Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 20.000 Euro bezieht sich ausschließlich auf Guthaben, also Girokonten oder Sparbücher. Angst brauchen Sie aber trotzdem nicht zu haben. Das in den Fonds angelegte Kapital gilt rechtlich als Sondervermögen. Die Bank darf es daher nicht für den Geschäftsbetrieb verwenden. Wenn das Geldinstitut insolvent wird, zählen die Fondsanteile nicht zur Konkursmasse, sondern stehen dem jeweiligen Eigentümer zu. Das heißt, Sie erhalten die Fondsanteile ausgefolgt oder auf ein anderes Depot übertragen. Daher ist eine Einlagengarantie nicht vorgesehen. Als Fondsanleger sind Sie nur dann vom Konkurs eines Unternehmens betroffen, wenn Ihr Fonds bei diesem Unternehmen investiert ist. Dies wird sich im Kurswert Ihrer Anlage niederschlagen.