Bei Diebstahl polizeiliche Abmedlung notwendig
Meinem Sohn wurde im Juni 2006 nach nur dreiwöchigem Besitz sein Motorrad gestohlen. Wir waren der Meinung, mit Übersendung der Diebstahlsanzeige werde der Versicherungsvertrag storniert und die Prämie rückvergütet. Stattdessen teilte der Versicherer, die HDI Hannover, im November mit, dass dafür auch eine polizeiliche Abmeldung notwendig sei. Nachdem wir auch diese (datiert mit 8.12.2006) an die Versicherung übermittelt hatten, wurde der Vertrag zu diesem Datum aufgelöst, eine Restprämie von € 47,56 vorgeschrieben. Die Antwort auf unsere Anfrage, warum der Vertrag nicht ab März 2006 storniert wurde, war eine weitere Zahlungsaufforderung zuzüglich € 13,– Mahnspesen.
Walter Farthofer
Wien