Ausschluss rechtlich vertretbar?
Weil die VAV Versicherung sehr gut abgeschnitten hat, habe ich wegen einer Motorradversicherung angefragt und die Auskunft erhalten, dass diese ausschließlich angeboten wird, wenn zusätzlich eine andere Versicherung bei der VAV abgeschlossen ist. Mich würde sehr interessieren, ob dieser Ausschluss rechtlich vertretbar ist.
Ing. Günter Kleedorfer
Wien
Diese Einschränkung ist rechtlich zulässig. Es gibt auch Versicherer, die eine Versicherung ohne Bündel anbieten.
Die Redaktion