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Versicherungsmakler verrechnet jährliche Gebühr - Wechsel möglich

Konsument"-Expertin Gabi Kreindl beantwortet Leserfragen: "Ich habe mich bei der Auswahl meiner Versicherung an einen Makler gewandt und über ihn einen Vertrag abgeschlossen. Nun verrechnet er mir jährlich eine Pauschalgebühr von 59 Euro. Das finde ich nicht gerechtfertigt. Kann ich ihn wechseln?"

Ja. - Versicherungsmakler gehen immer mehr dazu über, von ihren Kunden ein Honorar zu verlangen. Das ist unserer Meinung nach auch in Ordnung. Denn im Schadensfall ist für Sie laufend die Betreuung gesichert. Auch wenn ein neues Produkt für Sie sinnvoll wäre, sollte Ihr Makler Sie informieren.

Makler wechseln

Natürlich können Sie den Vertrag mit Ihrem Makler lösen und zu einem anderen Makler wechseln. Vermutlich haben Sie mit Ihrem Makler einen Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten und auch die möglicherweise für Sie anfallenden Kosten regelt. Dieser Vertrag ist aber üblicherweise jederzeit zu kündigen.

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