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Konsumentenrecht: Gewährleistung - Geschirrspüler

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"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Vor 18 Monaten habe ich einen Geschirrspüler gekauft, der jetzt defekt ist. Mir wurde bestätigt, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Muss ich für die Reparatur trotzdem die Wegzeit zahlen?"

Was gilt als "sperrig"?

Prinzipiell muss die Gewährleistung dort erfüllt werden, wo die Ware an den Käufer übergeben wurde. Praktisch bedeutet das, dass der Unternehmer seine Gewährleistungspflicht grundsätzlich nur dann bei Ihnen zu Hause erfüllen muss, wenn er die Ware an Sie geliefert hat. Bei einem gewährleistungspflichtigen Mangel muss der Unternehmer aber dennoch das Gerät vor Ort kostenlos reparieren, wenn es sich um einen sperrigen oder schweren Gegenstand  handelt oder wenn dieser fix eingebaut ist. Leider haben die Gerichte zur Frage, was unter „sperrig“ zu verstehen ist, nicht  immer konsumentenfreundlich geurteilt. Sie könnten also Schwierigkeiten haben, wenn Sie Ihr Recht, keine Wegzeit zu bezahlen, gerichtlich durchsetzen müssen.

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