Treffen sich zwei Anwälte. Fragt der eine: Wie geht’s? Sagt der andere: Danke, ich kann klagen. – Des einen Freud, des andern Leid. Jeder Rechtsstreit ist für den Unkundigen eine schwere Belastung. Die Kosten des Anwaltes sind zusätzlich ein Grund, Bauchweh zu haben. Anwälte wiederum sehen das Thema Honorar naturgemäß aus einem anderen Blickwinkel. Immer mehr Anwälte drängen auf den Markt, die Tarife bleiben seit Jahren gleich. Es herrscht Verdrängungswettkampf. Es sei keinesfalls so, dass jeder Anwalt ein Großverdiener ist, hieß es mehrfach. Die Fakten: Ein Viertel der Anwälte verdiene „jährlich unter 500.000 Schilling brutto“, stellt Dr. Sepp Manhart, Präsident der Vorarlberger Rechtsanwaltkammer, fest, „die Hälfte zwischen 500.000 und 1,2 Millionen brutto“.
Verwirrender Tarifdschungel
Es gibt mehrere Tarife, nach denen Anwälte ihre Honorare berechnen. Die wichtigste Basis für die Honorarberechnung ist das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG, manchmal auch RAT). Die fundamentale Basis der meisten Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten ist in allen Fällen der Streitwert. Klagt ein Mieter die Hausverwaltung wegen 100.000 Schilling, dann beträgt der Streitwert 100.000 Schilling. Beträgt bei einer Scheidung das gemeinsame Vermögen vier Millionen Schilling, dann ist der Streitwert vier Millionen Schilling – und zwar für seinen und für ihren Anwalt. Der Streitwert ist wichtig, denn – stark vereinfacht – bei einem niedrigen Streitwert verdient der Rechtsanwalt wenig, bei einem hohen verdient er viel. „Bei einem Streitwert unter 50.000 bis 75.000 Schilling“, so berichtet Dr. Christian Preschitz, „ist die Honorierung für den Rechtsanwalt nicht kostendeckend“. Das kann bedeuten: Gut ausgelastete Anwälte werden sich dafür keinen Haxen ausreißen und Sie an einen anderen Anwalt verweisen („Wir sind derzeit völlig überlastet.“)