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Ab wann sinnvoll?
Herr K. ist ein Familienvater Mitte 20. Wegen unklarer Beschwerden sucht er den Arzt auf. Die niederschmetternde Diagnose: Multiple Sklerose. Wenige Monate später sitzt er im Rollstuhl, seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Die ASVG-Pension fällt aufgrund der noch kurzen Versicherungsdauer gering aus. Beispiele wie dieses zeigen die Sinnhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese würde Herrn K. bis zu einem bestimmten Alter eine monatliche Rente in vorher vereinbarter Höhe zahlen. Damit wäre die Familie von Herrn K. abgesichert. Wer Angehörige zu erhalten hat, sollte diese Versicherung daher jedenfalls in Erwägung ziehen. Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders für Personen unter 40 Jahren, weil bei dieser Altersgruppe die gesetzliche Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension meist nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Kein gesetzlicher Schutz
Immer mehr Menschen arbeiten heutzutage nicht mehr im „klassischen“ Angestelltenverhältnis, sondern als Selbstständige oder freiberuflich. Sie haben im Ernstfall keine gesetzliche Vorsorge bei Berufsunfähigkeit! Auch Hausfrauen beziehungsweise -männer sind von der gesetzlichen Versicherung nicht erfasst.