Sagen Sie den Lesern“, schreibt eine tief enttäuschte Abonnentin, „dass bereits ein Kopfnicken, ein Telefonat usw. bindend sein können und dass sich von Anwälten aufgesetzte Verträge in Nichts auflösen können. Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei.“ Unsere Mappe mit den Leserbriefen über Erfahrungen mit Anwälten ist dick angeschwollen. Nur einen kleinen Teil konnten wir abdrucken. Manche waren zu kompliziert, um auf zehn Zeilen abgehandelt zu werden. Auch ist die Auswahl nicht objektiv geworden: Wir haben nur einen sehr kleinen Teil der negativen, aber fast alle positiven abgedruckt. Vorsicht: Auch Mandanten irren sich. So behauptet einer in seinem Schreiben, dass ausgemacht war, dass er nichts zu zahlen hätte und in der beigelegten Vertragskopie steht groß und breit, dass er einen Teil der Kosten übernehmen muss... Nicht nur das Glück, auch die Wahrheit ist ein Vogerl.
Honorarschinderei: „Mein Vater ist 1997 gestorben. Ich wusste von drei Sparbüchern, die waren aber verschwunden. Sie wurden für kraftlos erklärt und an mich ausgezahlt. Einige Zeit danach ist eine Frau mit den Sparbüchern aufgetaucht – angeblich die Geliebte meines Vaters. Sie hätte sie angeblich rechtmäßig erhalten. Daraufhin klagte mich die Bank auf Betrug. Mein Anwalt rührte kaum einen Finger für mich, wollte aber 80.000 Schilling Honorar. Monate später hat sich gezeigt: Die Frau hatte nicht die Wahrheit gesagt. Die Kammer hat dann dem Anwalt ein Disziplinarverfahren aufgebrummt wegen Honorarschinderei. Ich musste sein Honorar dann nicht zahlen.“