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Kfz-Rechtsschutzversicherungen - Nur nach Bedarf

  • Was Sie wirklich brauchen
  • Auf Ausschlüsse achten
  • Selbstbehalt nicht sinnvoll

Kosten bei Konfliktsituationen

Rechtsschutzversicherungen zählen nicht zum absoluten Pflichtbestand eines Haushalts wie etwa die private Haftpflichtversicherung, der Schutz gegen Unfall und Berufsunfähigkeit oder – wenn Angehörige zu versorgen sind – eine Risikolebensversicherung. Dennoch sind sie beliebt: Nahezu jeder zweite Österreicher besitzt eine Polizze. Sie soll gewährleisten, dass in Konfliktsituationen mit Vermietern oder Arbeitgebern, nach Verkehrsunfällen, bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Handwerkern sowie anderen Fährnissen des Alltags wenn schon nicht der Ärger, so doch zumindest die mit einem Rechtsverfahren einhergehende finanzielle Belastung gemindert wird. Üblicherweise gedeckt sind die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, Gerichts- und Sachverständigengebühren und meist auch juristische Beratungsleistungen.

Pakete passen nicht immer

Im Auftrag der Arbeiterkammer Wien haben wir die Angebote der 20 österreichischen Rechtsschutzversicherer unter die Lupe genommen. Offeriert werden unterschiedlichste Einzel- und Paketlösungen, direkte Vergleiche sind praktisch nicht möglich. Um das Angebot ein wenig einzugrenzen, beziehen wir uns hier auf die am weitesten verbreitete Sparte, die Kfz-Rechtsschutzversicherung. Vieles davon gilt aber unverändert auch für alle anderen Teilbereiche der Rechtsschutzversicherung. So zum Beispiel die Tatsache, dass Sie sich selbst erst einmal im Klaren sein müssen, was Sie versichern möchten, bevor Sie einen Rechtsschutzvertrag abschließen (siehe Kasten „ Sinnvoll oder nicht? “). Zwar gibt es Komplettpakete, aber unter Umständen brauchen Sie gar nicht alles, was darin enthalten ist; oder – was durchaus nicht ausgeschlossen ist – die für Sie relevanten Risikobereiche sind erst recht wieder nicht gedeckt.

Um zumindest eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben wir die Angebote der 17 Versicherer, die an der Erhebung teilnahmen, nach ihrem Leistungsumfang gereiht.

Beratung empfehlenswert

Um sinnvoll versichert zu sein, reicht es jedenfalls nicht, sich einzelne Bausteine auszusuchen. Sie müssen auch die darin enthaltenen Ausschlüsse und Einschränkungen kennen, und derer gibt es viele. So wird zum Beispiel nicht bezahlt bei Geldstrafen, wenn Sie ohne vorheriges Einverständnis des Versicherers einen Anwalt beauftragen oder wenn mitversicherte Personen untereinander Ansprüche geltend machen.

 

Um ein klares Bild von dem zu erhalten, was die jeweilige Polizze wirklich deckt, kommen Sie also nicht umhin, die Versicherungsbedingungen genau durchzuackern – am besten mithilfe eines Beraters. Gehen Sie Punkt für Punkt mit ihm durch, dann fällt auch eher auf, was Sie nicht brauchen (zum Beispiel den Lenker-Rechtsschutz, weil Sie ohnedies ausschließlich mit dem eigenen Auto fahren) oder was aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände noch ergänzt werden müsste. Gegen eine Extraprämie lassen sich – nicht bei jedem Anbieter, aber doch bei den meisten – für Sie wichtige Punkte ergänzen.

Einsparmöglichkeiten

Da die Rechtsschutzversicherung doch ganz schön ins Geld geht, werden als Einsparmöglichkeit Selbstbehalte angeboten. Wer 10 bis 15 Prozent der Schadenssumme selbst übernimmt, erhält einen Prämiennachlass von 10 bis 15 Prozent. Doch für die Versicherten lohnt sich das meist nicht wirklich: Nach Angaben der Branche liegt die durchschnittliche Schadenssumme bei rund 600 Euro; im Schadensfall wäre das somit ein Selbstbehalt von rund 60 Euro. Die Prämienersparnis liegt hingegen über den Daumen gepeilt nur bei 10 bis 15 Euro pro schadenfreiem Jahr. Im Gegensatz zu anderen Versicherungssparten sind Selbstbehalte daher im Rechtsschutz nicht wirklich zielführend.

Weniger problematisch und echt prämiendämpfend sind hingegen Dauerrabatte, die von fast allen Versicherern für Verträge auf längere Zeit angeboten werden. Sie müssen allerdings bei vorzeitiger Kündigung meist wieder zurückgezahlt werden. Fragen Sie aber nach, wenn Sie vorzeitig aussteigen möchten: Manche Anbieter zeigen sich kulant und verzichten auf die Rückforderung. Wenn Sie zu einem anderen Rechtsschutzversicherer wechseln, lässt sich die Dauerrabattnachzahlung des alten Vertrages oft auch durch den Makler oder den neuen Betreuer wegverhandeln.

Rauswurf nicht ausgeschlossen

Apropos Kündigung: Die Rechtsschutzversicherer sind hier nicht zimperlich, wie wir in unserer Beratung immer wieder erfahren müssen. Wer sich als ein Streithansl entpuppt, der kann „zum Schutz der Versichertengemeinschaft vor überdurchschnittlicher oder ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Versicherung“ gekündigt werden, und zwar innerhalb eines Monats nach Bestätigung des Versicherungsschutzes oder nach Erbringen einer Versicherungsleistung.

Also vereinfacht gesprochen muss der Versicherer zwar vor der Kündigung noch einmal leisten, aber wenn ihm das bereits ein Mal zu viel war, kann er Sie binnen vier Wochen hinauskomplimentieren. Immerhin verzichten die Versicherer in diesen Fällen darauf, einen eventuellen Dauerrabatt für die ursprünglich längere Vertragslaufzeit nachzuverrechnen.

Sinnvoll oder nicht?

Bei kaum einer Versicherung ist diese Frage so schwierig zu beantworten wie beim Rechtsschutz, der mit einem höchst komplizierten System an Leistungsarten und Ausschlüssen einhergeht. Auch Komplettpakete bieten keine Gewähr, dass gerade das eingetretene Risiko gedeckt ist. Und aufgrund von Selbstbehalten bleiben die Versicherten bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oft erst recht auf ihren Kosten sitzen.

Um herauszufinden, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen oder nicht, sollten Sie sich zumindest mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Erhöhtes Risiko. Besteht ein erhöhtes Risiko, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt (z.B. weil Sie sehr viel mit dem Auto unterwegs sind)?
  • Welche Risiken? Vor welchen Prozessrisiken wollen Sie sich schützen (zum Beispiel durch einen Lenker-Rechtsschutz, weil Sie oft mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind; oder durch einen Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, weil Sie sich absichern wollen gegen Streitigkeiten aus Verträgen, die das versicherte Fahrzeug betreffen, etwa mit einer Reparaturwerkstatt)?
  • Deckung. Ist eines dieser Risiken bereits ausreichend gedeckt (siehe Kasten „ Alternativen prüfen “)?
  • Schutz. Gibt es für diese Risiken überhaupt einen Versicherungsschutz (die Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für das berüchtigte „Reiseachterl“, auch Geldstrafen sind nicht gedeckt)?

Auf keinen Fall gedeckt

Rechtsschutzpolizzen und vor allem Komplettpakete enthalten meist nicht nur verschiedene Leistungen, sondern auch unterschiedliche Ausschlüsse. Allen Kfz-Paketen gemeinsam ist aber, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen, wenn:

  • Behördliche Befugnis.  Wenn Sie   nicht die behördliche Befugnis besitzen, ein bestimmtes Fahrzeug zu lenken (etwa den Laster eines Möbelhauses, obwohl Sie nur den B-Führerschein haben);
  • Beeinträchtigung. Wenn Sie zum fraglichen Zeitpunkt durch Alkohol, andere Suchtgifte oder Medikamente beeinträchtigt waren;
  • Fahrerflucht. Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall nicht den gesetzlichen Verständigungs- und Hilfeleistungspflichten entsprochen haben.

Alternativen prüfen

Prüfen Sie vor Abschluss auch andere Möglichkeiten, um im Streitfall kostengünstig Rechtsschutz zu erhalten.

  • Mitgliedschaften. Einzelne Teilbereiche können zum Beispiel über diverse Mitgliedschaften abgedeckt sein, etwa bei ARBÖ oder ÖAMTC. Ist ein Rechtsschutz nicht automatisch in der Mitgliedschaft inkludiert, wird dieser oft als Serviceleistung zu günstigen Konditionen angeboten. Möglicherweise ist ein solches Rechtsschutzpaket sogar günstiger, als wenn Sie es direkt beim jeweiligen Versicherer abschließen.
  • Haftpflichtversicherung. Auch eine private Haftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflicht zahlen nicht nur für Schäden, die Sie angerichtet haben, sondern wehren auch unberechtigte Ansprüche ab.
  • Kreditkarte. Automatischen Rechtsschutz gibt es außerdem oft, wenn mit der Kreditkarte bezahlt wird, zum Beispiel bei der Nutzung eines Mietwagens.

Kompetent mit "Konsument": Rechtsschutzversicherungen

  • Preis und Leistung. Die Prämienhöhe allein sagt wenig aus. Leistungsumfang, Versicherungssumme und inkludierte Zusatzleistungen sollten bei der Auswahl den Ausschlag geben.
  • Beratung. Ist dringend anzuraten. Davor unbedingt festlegen, welche Bereiche und Risiken gedeckt sein sollen.
  • Leistungsumfang. Prüfen, ob einzelne Teilbereiche nicht schon gedeckt sind. Benötigen Sie viele Bausteine, sind Komplettpakete oft günstiger.
  • Selbstbehalt. Lohnt sich aufgrund der geringen Ersparnis meist nicht.

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