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Rechtsschutz: Gerichte verurteilten die DAS-Versicherung wegen unklarer Klauseln Bild: Cineberg/Shutterstock

D.A.S.-Rechtsschutz-Versicherung: COVID-19-Streitigkeiten

Die DAS-Versicherung hatte die Deckung bei COVID-19-Rechtsstreitigkeiten abgelehnt. Wir klagten und waren erfolgreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Gesetzwidrigkeit. Das Urteil ist - Stand 31.8.2022 - noch nicht rechtskräftig.

Das alte Schema: Prämien nehmen und Kunden dann im Regen stehen lassen. Laut den Rechtsschutzbedingungen der D.A.S. bestand kein Versicherungsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen durch Gesetze oder Verordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation“. Das ist die sogenannte Ausnahmesituationsklausel, die besonders bei Covid-19-Streitereien wichtig ist.

Was ist ein "Ereignis"?

Außerdem bestand nach den Vorstellungen der DAS auch kein Schutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Katastrophen; eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht“. Das ist die Katastrophenklausel.

Ausnahmesituation ...

Laut den Rechtsschutzbedingungen der D.A.S. bestand kein Versicherungsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen durch Gesetze oder Verordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation“. Das ist die sogenannte Ausnahmesituationsklausel, die besonders bei Covid-19-Streitereien wichtig ist.

... und Katastrophe

Außerdem bestand nach den Vorstellungen der DAS auch kein Schutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Katastrophen; eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht“. Das ist die Katastrophenklausel.

Klauseln müssen ...

... klar, verständlich, eindeutig sein

Die erste Instanz beurteilte diese Klauseln als unzulässig - und jetzt auch die zweite: Das OLG Wien verbot die sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“ wegen Intransparenz. Transparenz (also Klarheit, Verständlichkeit, Eindeutigkeit) ist bei Verträgen mit Konsumenten ganz wichtig. Das steht so im Konsumentenschutzgesetz. Wenn also ein Versicherer Verbrauchern im Kleingedruckten ein unklares Bild vermittelt und dadurch die Kunden unter Umständen von der Durchsetzung ihrer Rechte (= Anspruch auf eine Leistung der Versicherung) abgehalten werden, dann ist das rechtswidrig.

Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Laut OLG Wien könne von der D.A.S. sehr wohl verlangt werden, nachvollziehbar zu regeln, welche Risiken abgesichert werden und wo Risikoausschlüsse erfolgen (= Versicherung hilft bzw. zahlt nicht). Auch die „Katastrophenklausel“ sah das OLG Wien als intransparent an. Was ist ein „Ereignis“? Der Begriff sei nicht näher umschrieben und unbestimmt.

Rechtsschutzdeckung verweigert

Portrait von Mag. Marlies Leisentritt - Juristin beim VKI
Mag. Marlies Leisentritt - Juristin beim VKI Bild: VKI

„Es bestätigt erfreulicherweise ein weiterer Senat des Oberlandesgerichtes, dass die Ausnahmesituationsklausel unzulässig ist. Sowohl diese  als auch die ebenfalls intransparente Katastrophenklausel werden von vielen Versicherern herangezogen, um Konsumentinnen und Konsumenten die Rechtsschutzdeckung bei pandemiebedingten Streitigkeiten zu verweigern“, kommentiert Mag. Marlies Leisentritt, zuständige Juristin im VKI, das Urteil. „Wir erwarten uns, dass die Versicherer den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun endlich jene Rechtsschutzdeckung gewähren, die ihnen zusteht.“

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