Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen zu Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben. Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass jetzt bei einem Todesfall keine Erbschaftssteuer mehr fällig wird! Die Aufhebung tritt erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft.
Wer etwas zu vererben hat, kann also überlegen, in seinem Testament eine Befristungsklausel einzufügen. Dazu sollte man aber den Rat eines Notars oder Anwalts einholen. Und: Derzeit ist nicht absehbar, ob die beiden Steuern dann wirklich abgeschafft werden oder ob die Gesetze angepasst werden.