Zum Inhalt

Steuertipp für Selbständige - Gewinnfreibetrag ab 2017

Was für einen Arbeiter oder Angestellten das gering besteuerte Weihnachts- und Urlaubsgeld, ist für Selbstständige der Gewinnfreibetrag – ein Steuerzuckerl.

Gleiches Recht für Selbstständige

Der Spitzensteuersatz beträgt in Österreich 55 Prozent. Allerdings profitieren Arbeitnehmer von der sogenannten Sechstel-Regelung, bei der das 13. und 14. Gehalt mit einem wesentlich geringeren Steuersatz versteuert wird. Um Selbstständige hier nicht zu grob zu benachteiligen hat der Gesetzgeber im Jahr 2010 den sogenannte Gewinn- bzw. Investitionsfreibetrag für Selbstständige eingeführt.

Freibetrag verringert Steuer

Der Gewinnfreibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen (aus gewerblichen und/oder selbstständigen Einkünften), wenn eine von der Finanz akzeptierte Investition getätigt wird. Der Gewinnfreibetrag ist mit Höhe der Anschaffungskosten der begünstigten Investition und mit maximal 13% des Gewinnes des Steuerpflichtigen begrenzt.

Die Staffelung

Ab 2013 beträgt der prozentuale Gewinnfreibetrag für Gewinne von

          0 bis 175.000 €:    13% 
175.001 bis 350.000 €:     7% 
350.001 bis 580.000 €:     4,5%

Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. Das ergibt sich aus der Prozentstaffelung.

Kein Freibetrag für Autos

Den Gewinnfreibetrag gibt es für bestimmte Investitionsgüter. Hierzu zählen jedoch nicht PKW, Gebäude, Kombinationskraftwagen, Luftfahrzeuge, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Konzerns vom Konzernunternehmen erworben wurden sowie Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde.

Investieren in Wertpapiere

Für selbstständige Dienstleister ohne sinnvolle Investitionsmöglichkeiten ist es wichtig zu wissen:

  1. Grundfreibetrag: Für Gewinne bis EUR 30.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes (max. EUR 3.900) zu. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird. 
  2. Wohnbauanleihen: Von 2014 bis 2016 akzeptiert die Finanz solche Investitionen in Wertpapiere nur noch dann, wenn diese in Wohnbauanleihen erfolgen. Aufgrund dieser Neuregelung werden die Wohnbauanleihen dann jedoch im Betriebsvermögen gehalten. Damit entfällt jedoch der Steuervorteil von Wohnbauanleihen (keine KEST auf die ersten 4 Prozent Zinsen p.a.) und diese sind in der Steuererklärung nachzuversteuern.
  3. Wertpapiere: Ab 2017 kann wieder (wie bis 2013) in eine breitere Palette von Wertpapieren investiert werden, die jedoch bestimmten Kriterien genügen und vier Jahre lang gehalten werden müssen:
    a) Staatsanleihen sowie Anleihen öffentlicher Körperschaften, Pfandbriefe, Bank- und Unternehmensanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Wandel- und Wohnbauanleihen
    b) Bundesschatzscheine
    c) Investmentfonds: Anleihen-, Mischfonds, Immobilienfonds (aber nicht Immobilien-Aktienfonds), Garantiefonds
    d) Garantiezertifikate mit 100 Prozent Kapitalgarantie

Der sogenannte Grundfreibetrag steht allen Selbstständigen zu, d.h. auch denjenigen, die die Basispauschalierung gewählt haben. Die darüber hinausgehende Investition in Wertpapiere ist bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung jedoch nicht zulässig.

Und die Spesen?

Bei der Auswahl der Wertpapiere sind neben Sicherheit und Rendite auch die Spesen wichtig: Üblicherweise betragen die Kaufspesen von Anleihen 1 Prozent, jene von Fonds oft 3 – 5 Prozent. Verteilt auf 4 Jahre sind dies Kosten von 0,25 % – 1,25 % pro Jahr. Hinzu kommen Depotgebühren von meist 0,3 % pro Jahr, d.h. die Kostenbelastung beträgt oft 0,55 % – 1,55 % pro Jahr. Diese müssen durch die Rendite des Wertpapiers nach Steuern (die Gebühren und Kosten mindern derzeit nicht die Basis der Kapitalertragsteuer) zuerst einmal verdient werden. Ist dies nicht möglich oder mit ungewollt hohem Risiko verbunden, bietet sich als Alternative der Kauf von Bundesschätzen der Republik Österreich an: Bundesschätze: Wertpapiere der Republik Österreich.

Wenig Rendite, hohe Sicherheit

Die Rendite von 0,1 Prozent p.a. bei vier Jahren Laufzeit ist derzeit natürlich ein Witz. Allerdings sind die Bundesschätze sehr sicher, d.h. es besteht quasi kein Verlustrisiko. Auch wichtig: Sie sind spesenfrei. Zwar verdienen Sie an Ihrer Wertpapierinvestition nichts, Sie riskieren aber auch nicht Ihr Steuerzuckerl – den Investitionsfreibetrag von 13 Prozent, das bedeutet ein steuerfreies Einkommen bei 4 Jahren Laufzeit von immerhin 3,25 Prozent p.a.

Die wichtigsten Steuertipps für Unselbständige finden Sie in unserem Buch:
www.konsument.at/steuern-sparen

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang