"Sphärentheorie" maßgebend
Leider ja. Rechtlich maßgebend ist hier die sogenannte „Sphärentheorie“: Jeder der beiden Vertragspartner (Netzbetreiber und Konsument) hat für seine jeweilige Sphäre, also für Umstände, die auf seiner Seite gelegen sind, einzutreten. Praktisch bedeutet das: Im Falle eines Umzuges müssen Konsumenten die Kündigungsfrist einhalten, auch wenn sie das Angebot nicht mehr nutzen können.